Propose a change

Gesundheitsgesetz

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 29

Recht auf Information 1 Der Patient hat das Recht, auf einfache, für ihn verständliche und annehmbare Weise informiert zu werden über: a) seinen Gesundheitszustand, die Diagnose und die Prognose; b) die Art, die Modalitäten, den Zweck, die Risiken und die Kosten der ins Auge gefassten prophylaktischen, diagnostischen oder therapeutischen Massnahmen; c) die Mittel, bei Eintreten von Urteilsunfähigkeit seinem Willen Ausdruck zu verleihen, namentlich durch eine Patientenverfügung und die therapeutische Vertretung; d) die Mittel zur Erhaltung der Gesundheit und zur Krankheitsvorsorge. 2 Er kann eine schriftliche Zusammenfassung dieser Informationen verlangen. 3 Er kann bei einer Gesundheitsfachperson eine Zweitmeinung einholen. 4 Die Gesundheitsfachperson informiert den Patienten, wenn die Übernahme der Leistungen durch die Krankenversicherung nicht gewährleistet ist. 5 Ist der Patient urteilsunfähig, wird das Recht auf Information durch die zu seiner Vertretung berechtigte Person ausgeübt. 6 Handelt eine Gesundheitsfachperson als Experte, informiert sie die begutachtete Person über die Art, den Zweck und den Inhalt der Feststellungen infolge ihrer Tätigkeit sowie über die Drittperson, der sie diese übermittelt.

Your change, as a redline

Art. 29

Recht auf Information 1 Der Patient hat das Recht, auf einfache, für ihn verständliche und annehmbare Weise informiert zu werden über: a) seinen Gesundheitszustand, die Diagnose und die Prognose; b) die Art, die Modalitäten, den Zweck, die Risiken und die Kosten der ins Auge gefassten prophylaktischen, diagnostischen oder therapeutischen Massnahmen; c) die Mittel, bei Eintreten von Urteilsunfähigkeit seinem Willen Ausdruck zu verleihen, namentlich durch eine Patientenverfügung und die therapeutische Vertretung; d) die Mittel zur Erhaltung der Gesundheit und zur Krankheitsvorsorge. 2 Er kann eine schriftliche Zusammenfassung dieser Informationen verlangen. 3 Er kann bei einer Gesundheitsfachperson eine Zweitmeinung einholen. 4 Die Gesundheitsfachperson informiert den Patienten, wenn die Übernahme der Leistungen durch die Krankenversicherung nicht gewährleistet ist. 5 Ist der Patient urteilsunfähig, wird das Recht auf Information durch die zu seiner Vertretung berechtigte Person ausgeübt. 6 Handelt eine Gesundheitsfachperson als Experte, informiert sie die begutachtete Person über die Art, den Zweck und den Inhalt der Feststellungen infolge ihrer Tätigkeit sowie über die Drittperson, der sie diese übermittelt.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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