Gesundheitsgesetz
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 34
Information der Angehörigen eines verstorbenen Patienten 1 Bei Vorliegen eines schutzwürdigen Interesses können die Angehörigen eines verstorbenen Patienten über die Ursache seines Todes und die vorgängige Behandlung informiert werden, sofern sich der Verstorbene nicht ausdrücklich dagegen verwehrt hat. Das Interesse der Angehörigen darf nicht dem Interesse des Patienten an der Wahrung der ärztlichen Schweigepflicht und auch nicht dem überwiegenden Interesse von Dritten zuwiderlaufen. 2 Zu diesem Zweck bezeichnet die zuständige Behörde nach Artikel 38 auf Vorschlag der Angehörigen einen Arzt, der dafür zuständig ist, die zu ihrer Information notwendigen medizinischen Daten einzusehen und sie diesbezüglich zu informieren. 3 Die betroffenen Ärzte müssen die Behörde, die für Gesuche um Entbindung vom Berufsgeheimnis zuständig ist, anrufen. 4 Als Angehörige gelten die Personen im Sinne des Schweizerischen Zivilgesetzbuches.
Art. 34
Information der Angehörigen eines verstorbenen Patienten 1 Bei Vorliegen eines schutzwürdigen Interesses können die Angehörigen eines verstorbenen Patienten über die Ursache seines Todes und die vorgängige Behandlung informiert werden, sofern sich der Verstorbene nicht ausdrücklich dagegen verwehrt hat. Das Interesse der Angehörigen darf nicht dem Interesse des Patienten an der Wahrung der ärztlichen Schweigepflicht und auch nicht dem überwiegenden Interesse von Dritten zuwiderlaufen. 2 Zu diesem Zweck bezeichnet die zuständige Behörde nach Artikel 38 auf Vorschlag der Angehörigen einen Arzt, der dafür zuständig ist, die zu ihrer Information notwendigen medizinischen Daten einzusehen und sie diesbezüglich zu informieren. 3 Die betroffenen Ärzte müssen die Behörde, die für Gesuche um Entbindung vom Berufsgeheimnis zuständig ist, anrufen. 4 Als Angehörige gelten die Personen im Sinne des Schweizerischen Zivilgesetzbuches.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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