Gesundheitsgesetz
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 46
Komplementärmedizin und alternative Behandlungsmethoden 1 Wer keinen Medizinalberuf ausübt, kann komplementärmedizinische Methoden und alternative Behandlungsmethoden nur ausführen, wenn: a) die Gesundheit der Patienten oder der Bevölkerung dadurch nicht gefährdet wird; b) keine Verwechslungsgefahr mit einer Versorgungsform, die spezifisch einem Medizinal- oder Gesundheitsberuf zugewiesen ist, besteht; c) diese Person über die nötige Ausbildung und Erfahrung verfügt. 2 Wer komplementärmedizinische Methoden und alternative Behandlungsmethoden ausübt, ist nicht dazu berechtigt: a) Personen mit übertragbaren Krankheiten im Sinne der Bundesgesetzgebung zu behandeln, wenn sie ansteckend sind; b) einen Patienten dazu zu bewegen, die von einer Person mit Medizinalberuf eingeleitete Behandlung zu unterbrechen oder zu ersetzen; c) Handlungen, die den Medizinalberufen vorbehalten sind, durchzuführen oder Entnahmen am menschlichen Körper vorzunehmen, namentlich Blutentnahmen und Injektionen; d) Arzneimittel zum Verkauf anzubieten, zu verabreichen oder abzugeben oder verschreibungspflichtige Arzneimittel zu verschreiben; e) Röntgengeräte zu verwenden, wobei das Bundesrecht über Medizinprodukte vorbehalten bleibt; f) Titel oder Qualifikationen zu verwenden, die zu Verwechslungen mit einem Medizinal- oder Gesundheitsberuf führen können.
Art. 46
Komplementärmedizin und alternative Behandlungsmethoden 1 Wer keinen Medizinalberuf ausübt, kann komplementärmedizinische Methoden und alternative Behandlungsmethoden nur ausführen, wenn: a) die Gesundheit der Patienten oder der Bevölkerung dadurch nicht gefährdet wird; b) keine Verwechslungsgefahr mit einer Versorgungsform, die spezifisch einem Medizinal- oder Gesundheitsberuf zugewiesen ist, besteht; c) diese Person über die nötige Ausbildung und Erfahrung verfügt. 2 Wer komplementärmedizinische Methoden und alternative Behandlungsmethoden ausübt, ist nicht dazu berechtigt: a) Personen mit übertragbaren Krankheiten im Sinne der Bundesgesetzgebung zu behandeln, wenn sie ansteckend sind; b) einen Patienten dazu zu bewegen, die von einer Person mit Medizinalberuf eingeleitete Behandlung zu unterbrechen oder zu ersetzen; c) Handlungen, die den Medizinalberufen vorbehalten sind, durchzuführen oder Entnahmen am menschlichen Körper vorzunehmen, namentlich Blutentnahmen und Injektionen; d) Arzneimittel zum Verkauf anzubieten, zu verabreichen oder abzugeben oder verschreibungspflichtige Arzneimittel zu verschreiben; e) Röntgengeräte zu verwenden, wobei das Bundesrecht über Medizinprodukte vorbehalten bleibt; f) Titel oder Qualifikationen zu verwenden, die zu Verwechslungen mit einem Medizinal- oder Gesundheitsberuf führen können.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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