Propose a change

Gesundheitsgesetz

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 48

Meldepflicht 1 Ausländische Staatsangehörige, die gemäss internationaler Abkommen berechtigt sind, während maximal 90 Tagen pro Kalenderjahr ohne Bewilligung in der Schweiz selbstständig einen Medizinalberuf oder einen anderen Gesundheitsberuf auszuüben, müssen sich vor Aufnahme ihrer Tätigkeit bei der zuständigen Bundesbehörde melden. Sie müssen die Art der Tätigkeiten, die sie auszuüben gedenken, den Arbeitsort und die vorgesehenen Daten angeben sowie die vom Bundesrecht verlangten Bescheinigungen vorlegen. * 2 Inhaber einer Bewilligung eines anderen Schweizer Kantons haben das Recht, ihren Gesundheitsberuf im Sinne des vorliegenden Gesetzes und zu den im Bundesrecht vorgesehenen Bedingungen während maximal 90 Tagen pro Kalenderjahr im Wallis auszuüben. Sie müssen sich bei der Dienststelle für Gesundheitswesen melden. Sie müssen die Art der Tätigkeiten, die sie auszuüben gedenken, ihren Arbeitsort und die vorgesehenen Daten angeben sowie ein Dokument der Behörde, welche die Bescheinigung ausgestellt hat, dass gegen sie kein Disziplinarverfahren läuft, vorlegen. 3 Der Staatsrat legt auf dem Verordnungsweg die Modalitäten der Meldepflicht gemäss Bundesrecht fest. 4.2 Berufsausübungsbewilligung

Your change, as a redline

Art. 48

Meldepflicht 1 Ausländische Staatsangehörige, die gemäss internationaler Abkommen berechtigt sind, während maximal 90 Tagen pro Kalenderjahr ohne Bewilligung in der Schweiz selbstständig einen Medizinalberuf oder einen anderen Gesundheitsberuf auszuüben, müssen sich vor Aufnahme ihrer Tätigkeit bei der zuständigen Bundesbehörde melden. Sie müssen die Art der Tätigkeiten, die sie auszuüben gedenken, den Arbeitsort und die vorgesehenen Daten angeben sowie die vom Bundesrecht verlangten Bescheinigungen vorlegen. * 2 Inhaber einer Bewilligung eines anderen Schweizer Kantons haben das Recht, ihren Gesundheitsberuf im Sinne des vorliegenden Gesetzes und zu den im Bundesrecht vorgesehenen Bedingungen während maximal 90 Tagen pro Kalenderjahr im Wallis auszuüben. Sie müssen sich bei der Dienststelle für Gesundheitswesen melden. Sie müssen die Art der Tätigkeiten, die sie auszuüben gedenken, ihren Arbeitsort und die vorgesehenen Daten angeben sowie ein Dokument der Behörde, welche die Bescheinigung ausgestellt hat, dass gegen sie kein Disziplinarverfahren läuft, vorlegen. 3 Der Staatsrat legt auf dem Verordnungsweg die Modalitäten der Meldepflicht gemäss Bundesrecht fest. 4.2 Berufsausübungsbewilligung

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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