Propose a change

Gesundheitsgesetz

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 53

Bewilligungsvoraussetzungen für die bundesrechtlich geregelten Gesundheitsberufe und die übrigen Gesundheitsberufe 1 Die Berufsausübungsbewilligung für einen bundesrechtlich geregelten Gesundheitsberuf wird zu den Voraussetzungen gemäss Bundesgesetzgebung ausgestellt. 2 Die Bewilligung zur Ausübung eines anderen Gesundheitsberufs in eigener fachlicher Verantwortung wird ausgestellt, wenn der Gesuchsteller: a) das erforderliche Diplom oder den erforderlichen Titel besitzt; b) die nötige praktische Erfahrung aufweist; c) frei von psychischen oder physischen Beschwerden ist, die mit der Ausübung der betreffenden Tätigkeit unvereinbar sind; d) nicht Gegenstand einer verwaltungsrechtlichen Sanktion oder eines Strafurteils wegen schwerer oder wiederholter beruflicher Verfehlungen oder wegen standesunwürdigen Verhaltens war; e) handlungsfähig ist; f) über die notwendigen Kenntnisse einer Amtssprache des Kantons verfügt. 3 Wenn die Anerkennung ausländischer Diplome und Titel nicht einer Bundesbehörde obliegt, befindet die Dienststelle für Gesundheitswesen gemäss den Kriterien in Absatz 2. * 4 Der Staatsrat legt auf dem Verordnungsweg die ausführlichen Voraussetzungen fest.

Your change, as a redline

Art. 53

Bewilligungsvoraussetzungen für die bundesrechtlich geregelten Gesundheitsberufe und die übrigen Gesundheitsberufe 1 Die Berufsausübungsbewilligung für einen bundesrechtlich geregelten Gesundheitsberuf wird zu den Voraussetzungen gemäss Bundesgesetzgebung ausgestellt. 2 Die Bewilligung zur Ausübung eines anderen Gesundheitsberufs in eigener fachlicher Verantwortung wird ausgestellt, wenn der Gesuchsteller: a) das erforderliche Diplom oder den erforderlichen Titel besitzt; b) die nötige praktische Erfahrung aufweist; c) frei von psychischen oder physischen Beschwerden ist, die mit der Ausübung der betreffenden Tätigkeit unvereinbar sind; d) nicht Gegenstand einer verwaltungsrechtlichen Sanktion oder eines Strafurteils wegen schwerer oder wiederholter beruflicher Verfehlungen oder wegen standesunwürdigen Verhaltens war; e) handlungsfähig ist; f) über die notwendigen Kenntnisse einer Amtssprache des Kantons verfügt. 3 Wenn die Anerkennung ausländischer Diplome und Titel nicht einer Bundesbehörde obliegt, befindet die Dienststelle für Gesundheitswesen gemäss den Kriterien in Absatz 2. * 4 Der Staatsrat legt auf dem Verordnungsweg die ausführlichen Voraussetzungen fest.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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