Niederlassungsabkommen zwischen der Schweiz und Rumänien
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 2
Unter Beobachtung der geltenden Gesetze und Verordnungen sollen die Staatsangehörigen eines jeden der vertragschliessenden Teile, die zum Aufenthalt auf dem Gebiete des andern Teils zugelassen sind, in allen Stücken hinsichtlich der Ausübung ihres Gewerbes oder Berufes, des Betriebs von Handels‑ und Industrieunternehmungen, des erlaubten Handels und Verkehrs auf gleichem Fusse behandelt werden wie die Angehörigen der meistbegünstigten Nation. Sie haben dafür keine andern oder höhern Steuern, Abgaben oder Lasten irgendwelcher Art zu entrichten oder zu tragen als die Angehörigen der meistbegünstigten Nation. Jedoch behalten sich die vertragschliessenden Teile freie Hand vor hinsichtlich des Hausierhandels, der Wandergewerbe und des Aufsuchens von Warenbestellungen bei Personen, die weder Gewerbe noch Handel betreiben. Siehe auch das Abk. vom 25. Okt. 1993 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und Rumänien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (SR 0.672.966.31).
Art. 2
Unter Beobachtung der geltenden Gesetze und Verordnungen sollen die Staatsangehörigen eines jeden der vertragschliessenden Teile, die zum Aufenthalt auf dem Gebiete des andern Teils zugelassen sind, in allen Stücken hinsichtlich der Ausübung ihres Gewerbes oder Berufes, des Betriebs von Handels‑ und Industrieunternehmungen, des erlaubten Handels und Verkehrs auf gleichem Fusse behandelt werden wie die Angehörigen der meistbegünstigten Nation. Sie haben dafür keine andern oder höhern Steuern, Abgaben oder Lasten irgendwelcher Art zu entrichten oder zu tragen als die Angehörigen der meistbegünstigten Nation. Jedoch behalten sich die vertragschliessenden Teile freie Hand vor hinsichtlich des Hausierhandels, der Wandergewerbe und des Aufsuchens von Warenbestellungen bei Personen, die weder Gewerbe noch Handel betreiben. Siehe auch das Abk. vom 25. Okt. 1993 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und Rumänien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (SR 0.672.966.31).
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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