Gesetz über die Pensionskasse Stadt Chur
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 7
Rücktrittsalter 1 Das ordentliche Rücktrittsalter richtet sich nach den Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV-Referenzalter gemäss AHVG). Vorbehalten bleiben Sonderregelungen für bestimmte Berufsgruppen, deren Altersrücktritt gemäss Personalrecht der Stadt vom Erreichen des ordentlichen AHV-Rentenalters abweicht. Sonderregelungen werden im Reglement festgehalten. 1 Fassung von Abs. 1, 2 und 3 gemäss Beschluss des Gemeinderates vom 5. September 2024 (GRB.2024.36); vom Stadtrat nach unbenutztem Ablauf der Referendumsfrist mit Beschluss vom 24. Oktober 2024 (SRB.2024.948) auf den 1. Januar 2025 in Kraft gesetzt. 2 Fassung von Abs. 1 und 3 gemäss Beschluss des Gemeinderates vom 5. September 2024 (GRB.2024.36); vom Stadtrat nach unbenutztem Ablauf der Referendumsfrist mit Beschluss vom 24. Oktober 2024 (SRB.2024.948) auf den 1. Januar 2025 in Kraft gesetzt. $$$ 261 1.1.2025 3 2 Die Pensionskasse erlässt Bestimmungen über den vorzeitigen und aufgeschobenen Altersrücktritt. Die Leistungen sind nach versicherungstechnischen Grundsätzen festzulegen. 3 Eine versicherte Person kann ab Erreichen des ordentlichen Rücktrittsalters bis zur Aufgabe der Erwerbstätigkeit, längstens jedoch bis zur Vollendung des 70. Altersjahres, den Sparprozess weiterführen. Ab Erreichen des ordentlichen Rücktrittsalters von Männern bis zur Aufgabe der Erwerbstätigkeit, längstens jedoch bis zur Vollendung des 70. Altersjahres, kann der Aufschub des Altersrücktritts auch beitragsfrei erfolgen.
Art. 7
Rücktrittsalter 1 Das ordentliche Rücktrittsalter richtet sich nach den Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV-Referenzalter gemäss AHVG). Vorbehalten bleiben Sonderregelungen für bestimmte Berufsgruppen, deren Altersrücktritt gemäss Personalrecht der Stadt vom Erreichen des ordentlichen AHV-Rentenalters abweicht. Sonderregelungen werden im Reglement festgehalten. 1 Fassung von Abs. 1, 2 und 3 gemäss Beschluss des Gemeinderates vom 5. September 2024 (GRB.2024.36); vom Stadtrat nach unbenutztem Ablauf der Referendumsfrist mit Beschluss vom 24. Oktober 2024 (SRB.2024.948) auf den 1. Januar 2025 in Kraft gesetzt. 2 Fassung von Abs. 1 und 3 gemäss Beschluss des Gemeinderates vom 5. September 2024 (GRB.2024.36); vom Stadtrat nach unbenutztem Ablauf der Referendumsfrist mit Beschluss vom 24. Oktober 2024 (SRB.2024.948) auf den 1. Januar 2025 in Kraft gesetzt. $$$ 261 1.1.2025 3 2 Die Pensionskasse erlässt Bestimmungen über den vorzeitigen und aufgeschobenen Altersrücktritt. Die Leistungen sind nach versicherungstechnischen Grundsätzen festzulegen. 3 Eine versicherte Person kann ab Erreichen des ordentlichen Rücktrittsalters bis zur Aufgabe der Erwerbstätigkeit, längstens jedoch bis zur Vollendung des 70. Altersjahres, den Sparprozess weiterführen. Ab Erreichen des ordentlichen Rücktrittsalters von Männern bis zur Aufgabe der Erwerbstätigkeit, längstens jedoch bis zur Vollendung des 70. Altersjahres, kann der Aufschub des Altersrücktritts auch beitragsfrei erfolgen.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.