Propose a change

Gesetz über die Pensionskasse Stadt Chur

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 8

Altersgutschriften 1 Altersgutschriften erfolgen frühestens ab 1. Januar nach Vollendung des 24. Altersjahres. 2 Altersgutschriften erfolgen bis zum Altersrücktritt, längstens bis zur Vollendung des 70. Altersjahres. Vorbehalten bleibt der beitragsfreie Aufschub des Altersrücktritts ab Erreichen des ordentlichen Rücktrittsalters von Männern. In diesem Fall enden die Altersgutschriften mit Beginn des beitragsfeien Aufschubs des Altersrücktritts. 3 Die Pensionskasse kann neben einem Standardplan optional bis zu zwei weitere Sparpläne anbieten. Bei mehreren Sparplänen können die versicherten Personen den Sparplan selbst wählen. 4 Im Standardplan sind die Altersgutschriften die folgenden, wobei das Alter definiert ist als das Kalenderjahr minus das Geburtsjahr: Alter Altersgutschriften in Prozent des versicherten Lohnes 25 - 34 18.8 Prozent 35 - 44 21.4 Prozent 45 - 54 24.0 Prozent 55 - 65 26.5 Prozent 66 - 70 18.8 Prozent 1 Fassung von Abs. 1 gemäss Beschluss des Gemeinderates vom 12. Mai 2016 (GRB.2016.22) und angenommen in der Volksabstimmung vom 25. September 2016; vom Stadtrat mit Beschluss vom 17. Januar 2017 (SRB.2017.20) rückwirkend auf den 1. Januar 2017 in Kraft gesetzt. Fassung von Abs. 2 und 4 gemäss Beschluss des Gemeinderates vom 5. September 2024 (GRB.2024.36); vom Stadtrat nach unbenutztem Ablauf der Referendumsfrist mit Beschluss vom 24. Oktober 2024 (SRB.2024.948) auf den 1. Januar 2025 in Kraft gesetzt. Fassung von Abs. 3 und 5 gemäss Beschluss des Gemeinderates vom 8. September 2022 (GRB.2022.45); vom Stadtrat nach unbenutztem Ablauf der Referendumsfrist mit Beschluss vom 21. Februar 2023 (SRB.2023.139) auf den 1. Januar 2024 in Kraft gesetzt. 261 $$$ 4 1.1.2025 5 Bei den optionalen Sparplänen legt die Pensionskasse die Höhe der Altersgutschriften im Vorsorgereglement fest. Die Altersgutschriften in den optionalen Sparplänen dürfen nicht höher sein als im Standardplan.

Your change, as a redline

Art. 8

Altersgutschriften 1 Altersgutschriften erfolgen frühestens ab 1. Januar nach Vollendung des 24. Altersjahres. 2 Altersgutschriften erfolgen bis zum Altersrücktritt, längstens bis zur Vollendung des 70. Altersjahres. Vorbehalten bleibt der beitragsfreie Aufschub des Altersrücktritts ab Erreichen des ordentlichen Rücktrittsalters von Männern. In diesem Fall enden die Altersgutschriften mit Beginn des beitragsfeien Aufschubs des Altersrücktritts. 3 Die Pensionskasse kann neben einem Standardplan optional bis zu zwei weitere Sparpläne anbieten. Bei mehreren Sparplänen können die versicherten Personen den Sparplan selbst wählen. 4 Im Standardplan sind die Altersgutschriften die folgenden, wobei das Alter definiert ist als das Kalenderjahr minus das Geburtsjahr: Alter Altersgutschriften in Prozent des versicherten Lohnes 25 - 34 18.8 Prozent 35 - 44 21.4 Prozent 45 - 54 24.0 Prozent 55 - 65 26.5 Prozent 66 - 70 18.8 Prozent 1 Fassung von Abs. 1 gemäss Beschluss des Gemeinderates vom 12. Mai 2016 (GRB.2016.22) und angenommen in der Volksabstimmung vom 25. September 2016; vom Stadtrat mit Beschluss vom 17. Januar 2017 (SRB.2017.20) rückwirkend auf den 1. Januar 2017 in Kraft gesetzt. Fassung von Abs. 2 und 4 gemäss Beschluss des Gemeinderates vom 5. September 2024 (GRB.2024.36); vom Stadtrat nach unbenutztem Ablauf der Referendumsfrist mit Beschluss vom 24. Oktober 2024 (SRB.2024.948) auf den 1. Januar 2025 in Kraft gesetzt. Fassung von Abs. 3 und 5 gemäss Beschluss des Gemeinderates vom 8. September 2022 (GRB.2022.45); vom Stadtrat nach unbenutztem Ablauf der Referendumsfrist mit Beschluss vom 21. Februar 2023 (SRB.2023.139) auf den 1. Januar 2024 in Kraft gesetzt. 261 $$$ 4 1.1.2025 5 Bei den optionalen Sparplänen legt die Pensionskasse die Höhe der Altersgutschriften im Vorsorgereglement fest. Die Altersgutschriften in den optionalen Sparplänen dürfen nicht höher sein als im Standardplan.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.

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Think it through

Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.

Questions to start with
Think it through
Legal information from the published text, not advice for your case. Check the sources. Find a law · What the register holds