Abkommen über Soziale Sicherheit zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und Kanada
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 3
Unter Vorbehalt abweichender Bestimmungen gilt dieses Abkommen: a) für Staatsangehörige beider Staaten sowie für ihre Familienangehörigen und Hinterlassenen soweit diese ihre Rechte von den genannten Staatsangehörigen ableiten; b) für Flüchtlinge im Sinne des Übereinkommens vom 28. Juli 1951 und des Protokolls vom 31. Januar 1967 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge sowie für ihre Familienangehörigen und Hinterlassenen, soweit sie ihre Rechte von den genannten Flüchtlingen ableiten; in bezug auf die Anwendung der schweizerischen Gesetzgebung wird dabei jedoch vorausgesetzt, dass diese Personen im Gebiet eines der Staaten wohnen; c) in bezug auf die Schweiz für Staatenlose im Sinne des Übereinkommens über die Rechtsstellung der Staatenlosen vom 28. September 1954, sowie für ihre Familienangehörigen und Hinterlassenen, soweit sie ihre Rechte von den genannten Staatenlosen ableiten, vorausgesetzt, dass diese Personen im Gebiet eines der Staaten wohnen; d) für Staatsangehörige von Drittstaaten, die der Gesetzgebung eines der Staaten unterstellt sind oder waren oder nach dieser Gesetzgebung Rechte erworben haben. SR 0.142.30 SR 0.142.301 SR 0.142.40
Art. 3
Unter Vorbehalt abweichender Bestimmungen gilt dieses Abkommen: a) für Staatsangehörige beider Staaten sowie für ihre Familienangehörigen und Hinterlassenen soweit diese ihre Rechte von den genannten Staatsangehörigen ableiten; b) für Flüchtlinge im Sinne des Übereinkommens vom 28. Juli 1951 und des Protokolls vom 31. Januar 1967 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge sowie für ihre Familienangehörigen und Hinterlassenen, soweit sie ihre Rechte von den genannten Flüchtlingen ableiten; in bezug auf die Anwendung der schweizerischen Gesetzgebung wird dabei jedoch vorausgesetzt, dass diese Personen im Gebiet eines der Staaten wohnen; c) in bezug auf die Schweiz für Staatenlose im Sinne des Übereinkommens über die Rechtsstellung der Staatenlosen vom 28. September 1954, sowie für ihre Familienangehörigen und Hinterlassenen, soweit sie ihre Rechte von den genannten Staatenlosen ableiten, vorausgesetzt, dass diese Personen im Gebiet eines der Staaten wohnen; d) für Staatsangehörige von Drittstaaten, die der Gesetzgebung eines der Staaten unterstellt sind oder waren oder nach dieser Gesetzgebung Rechte erworben haben. SR 0.142.30 SR 0.142.301 SR 0.142.40
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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