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Gesetz über die Förderung Deutscher Auslandsschulen

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

§ 7 Förderanspruch, Förderantrag und Förderzeitraum

(1) Deutsche Auslandsschulen, die gemäß § 8 förderfähig sind, haben einen Anspruch auf personelle und finanzielle Förderung nach Maßgabe der §§ 9, 11 und 12. (2) Die Förderung erfolgt auf Antrag jeweils für bis zu drei Schuljahre oder bis zu 36 Monate. Ein Antrag kann frühestens ein Jahr vor dem Zeitpunkt gestellt werden, zu dem die Förderung beginnen soll. Erneute Antragstellung vor Ablauf des Förderzeitraums ist möglich. (3) Zur Bemessung des Anspruchs nach den §§ 11 und 12 werden an einer Schule pro Abschluss nach § 2 Absatz 2 bis zu drei parallele Klassenzüge berücksichtigt. Ein Klassenzug besteht pro Jahrgangsstufe aus bis zu 25 Schülerinnen und Schülern. Es können nicht mehr Klassenzüge berücksichtigt werden als in den drei Jahren vor Antragstellung jeweils jährlich zu Abschlüssen, die einen Anspruch begründen, geführt wurden.

Your change, as a redline

§ 7 Förderanspruch, Förderantrag und Förderzeitraum

(1) Deutsche Auslandsschulen, die gemäß § 8 förderfähig sind, haben einen Anspruch auf personelle und finanzielle Förderung nach Maßgabe der §§ 9, 11 und 12. (2) Die Förderung erfolgt auf Antrag jeweils für bis zu drei Schuljahre oder bis zu 36 Monate. Ein Antrag kann frühestens ein Jahr vor dem Zeitpunkt gestellt werden, zu dem die Förderung beginnen soll. Erneute Antragstellung vor Ablauf des Förderzeitraums ist möglich. (3) Zur Bemessung des Anspruchs nach den §§ 11 und 12 werden an einer Schule pro Abschluss nach § 2 Absatz 2 bis zu drei parallele Klassenzüge berücksichtigt. Ein Klassenzug besteht pro Jahrgangsstufe aus bis zu 25 Schülerinnen und Schülern. Es können nicht mehr Klassenzüge berücksichtigt werden als in den drei Jahren vor Antragstellung jeweils jährlich zu Abschlüssen, die einen Anspruch begründen, geführt wurden.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.

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Think it through

Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.

Questions to start with
Think it through
Legal information from the published text, not advice for your case. Check the sources. Find a law · What the register holds