Statuten des Gemeindeverbands Recycling Entsorgung Abwasser Luzern (REAL)
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 13
Verfahren bei Initiativen 1 Für die Initiativen gelten folgende Vorschriften: a. Der Vorstand stellt vor der Veröffentlichung der Initiative durch Entscheid fest, dass die Unterschriftenbogen den gesetzlichen Formvorschriften entsprechen. b. Der Vorstand entscheidet über die Gültigkeit der Initiative. Erweist sich diese als rechtswidrig oder eindeutig undurchführbar, erklärt er diese als ganz oder teilweise ungültig. c. Erweist sich die Initiative als gültig, wird sie den Stimmberechtigten zum Entscheid vorgelegt. Die Volksabstimmung muss innert Jahresfrist seit der Einreichung der Initiative stattfinden. d. Die Delegiertenversammlung nimmt zur Initiative Stellung. Sie kann den Stimmberechtigten die Initiative zur Annahme oder zur Ablehnung empfehlen. Sie kann der Initiative einen Gegenvorschlag gegenüberstellen, der für den gleichen Gegenstand eine abweichende Lösung enthält. e. Solange die Volksabstimmung nicht angeordnet ist, können die auf den Unterschriftenbogen bezeichneten Personen oder Behörden das Begehren zurückziehen. 2 Für die Initiative in der Form der Anregung gelten folgende Sonderbestimmungen: a. In der Regel bringt die Delegiertenversammlung die Initiative in der von den Initiantinnen oder Initianten eingereichten Form der Anregung zur Abstimmung. Wird die Initiative angenommen, erarbeitet die Delegiertenversammlung den ausführenden Beschluss und bringt diesen innert Seite 7/19 Jahresfrist seit der Annahme des nicht formulierten Textes zur Abstimmung. b. Die Delegiertenversammlung kann stattdessen die Anregung aufnehmen, den entsprechenden Rechtsatz-Entwurf sofort ausarbeiten und den formulierten Text zur Abstimmung bringen.
Art. 13
Verfahren bei Initiativen 1 Für die Initiativen gelten folgende Vorschriften: a. Der Vorstand stellt vor der Veröffentlichung der Initiative durch Entscheid fest, dass die Unterschriftenbogen den gesetzlichen Formvorschriften entsprechen. b. Der Vorstand entscheidet über die Gültigkeit der Initiative. Erweist sich diese als rechtswidrig oder eindeutig undurchführbar, erklärt er diese als ganz oder teilweise ungültig. c. Erweist sich die Initiative als gültig, wird sie den Stimmberechtigten zum Entscheid vorgelegt. Die Volksabstimmung muss innert Jahresfrist seit der Einreichung der Initiative stattfinden. d. Die Delegiertenversammlung nimmt zur Initiative Stellung. Sie kann den Stimmberechtigten die Initiative zur Annahme oder zur Ablehnung empfehlen. Sie kann der Initiative einen Gegenvorschlag gegenüberstellen, der für den gleichen Gegenstand eine abweichende Lösung enthält. e. Solange die Volksabstimmung nicht angeordnet ist, können die auf den Unterschriftenbogen bezeichneten Personen oder Behörden das Begehren zurückziehen. 2 Für die Initiative in der Form der Anregung gelten folgende Sonderbestimmungen: a. In der Regel bringt die Delegiertenversammlung die Initiative in der von den Initiantinnen oder Initianten eingereichten Form der Anregung zur Abstimmung. Wird die Initiative angenommen, erarbeitet die Delegiertenversammlung den ausführenden Beschluss und bringt diesen innert Seite 7/19 Jahresfrist seit der Annahme des nicht formulierten Textes zur Abstimmung. b. Die Delegiertenversammlung kann stattdessen die Anregung aufnehmen, den entsprechenden Rechtsatz-Entwurf sofort ausarbeiten und den formulierten Text zur Abstimmung bringen.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.
Sign in to file itThink it through
Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.