Statuten des Gemeindeverbands Recycling Entsorgung Abwasser Luzern (REAL)
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 24
Aufgaben des Vorstands 1 Der Vorstand hat insbesondere folgende Aufgaben: a. strategische Führung des Gemeindeverbands mit Beschluss der Strategie, b. Festlegung der Organisation, Regelung des Personal- und Besoldungswesens, c. Ausgestaltung des Rechnungswesens und des Finanzcontrollings, Seite 12/19 d. Vorbereitung der Geschäfte der Delegiertenversammlung und Ausführung der Beschlüsse, e. Ernennung und Abberufung der Geschäftsleitung, f. Erlass von Verordnungen im Rahmen der Ermächtigung in einem Reglement, g. Sachentscheide gemäss Funktionendiagramm. 2 Der Vorstand entscheidet abschliessend über folgende Planungs- und Finanzgeschäfte, soweit er diese Kompetenzen nicht in der Geschäftsordnung der Geschäftsleitung übertragen hat: a. Beschluss der Jahresziele, b. Beschluss des Jahresberichts, c. Beschluss des Aufgaben- und Finanzplans, d. Beschluss der Jahresrechnung, e. Beschluss der Projektkredite bis CHF 2’500’000, f. Beschluss der Projektzusatzkredite bei Kostenüberschreitungen von über 10% gegenüber vom Vorstand bewilligten Projektkrediten, g. Beschluss aller Projektabrechnungen. 3 Der Vorstand regelt die weitere Organisation des Gemeindeverbands in der Geschäftsordnung
Art. 24
Aufgaben des Vorstands 1 Der Vorstand hat insbesondere folgende Aufgaben: a. strategische Führung des Gemeindeverbands mit Beschluss der Strategie, b. Festlegung der Organisation, Regelung des Personal- und Besoldungswesens, c. Ausgestaltung des Rechnungswesens und des Finanzcontrollings, Seite 12/19 d. Vorbereitung der Geschäfte der Delegiertenversammlung und Ausführung der Beschlüsse, e. Ernennung und Abberufung der Geschäftsleitung, f. Erlass von Verordnungen im Rahmen der Ermächtigung in einem Reglement, g. Sachentscheide gemäss Funktionendiagramm. 2 Der Vorstand entscheidet abschliessend über folgende Planungs- und Finanzgeschäfte, soweit er diese Kompetenzen nicht in der Geschäftsordnung der Geschäftsleitung übertragen hat: a. Beschluss der Jahresziele, b. Beschluss des Jahresberichts, c. Beschluss des Aufgaben- und Finanzplans, d. Beschluss der Jahresrechnung, e. Beschluss der Projektkredite bis CHF 2’500’000, f. Beschluss der Projektzusatzkredite bei Kostenüberschreitungen von über 10% gegenüber vom Vorstand bewilligten Projektkrediten, g. Beschluss aller Projektabrechnungen. 3 Der Vorstand regelt die weitere Organisation des Gemeindeverbands in der Geschäftsordnung
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.
Sign in to file itThink it through
Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.