Statuten des Gemeindeverbands Recycling Entsorgung Abwasser Luzern (REAL)
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 34 Seite 16/19
Auflösung des Gemeindeverbands 1 Der Gemeindeverband kann durch einen Beschluss der Delegiertenversammlung aufgelöst werden, sofern die Erfüllung der Verbandsaufgaben gewährleistet bleibt. 2 Die Art der Liquidation und die Liquidationstätigkeiten richten sich sinngemäss nach Art. 736 ff. OR. 3 Die Vorstand führt die Liquidation durch, sofern sie nicht durch einen Beschluss der Delegiertenversammlung einer anderen Person übertragen wird. 4 Nach erfolgter Tilgung der Schulden wird das Vermögen unter den Verbandsgemeinden im Verhältnis ihrer durchschnittlichen Stimmkraft im Gemeindeverband während der letzten zehn Jahre (Art. 16) verteilt. Die Abwasseranlagen des Gemeindeverbands gehen wenn möglich in natura an die Verbandsgemeinden zurück, die diese nutzen bzw. eingebracht haben. 5 Für nicht gedeckte Verbindlichkeiten haften die Verbandsgemeinden gemäss Art. 9.
Art. 34 Seite 16/19
Auflösung des Gemeindeverbands 1 Der Gemeindeverband kann durch einen Beschluss der Delegiertenversammlung aufgelöst werden, sofern die Erfüllung der Verbandsaufgaben gewährleistet bleibt. 2 Die Art der Liquidation und die Liquidationstätigkeiten richten sich sinngemäss nach Art. 736 ff. OR. 3 Die Vorstand führt die Liquidation durch, sofern sie nicht durch einen Beschluss der Delegiertenversammlung einer anderen Person übertragen wird. 4 Nach erfolgter Tilgung der Schulden wird das Vermögen unter den Verbandsgemeinden im Verhältnis ihrer durchschnittlichen Stimmkraft im Gemeindeverband während der letzten zehn Jahre (Art. 16) verteilt. Die Abwasseranlagen des Gemeindeverbands gehen wenn möglich in natura an die Verbandsgemeinden zurück, die diese nutzen bzw. eingebracht haben. 5 Für nicht gedeckte Verbindlichkeiten haften die Verbandsgemeinden gemäss Art. 9.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.
Sign in to file itThink it through
Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.