Propose a change

Verordnung über die Berufsausbildung zum Bühnenmaler und -plastiker/zur Bühnenmalerin und -plastikerin

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

§ 9 Abschlussprüfung in der Fachrichtung Plastik

(1) Die Abschlussprüfung erstreckt sich auf die in der Anlage aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sowie auf den im Berufsschulunterricht vermittelten Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist. (2) Der Prüfling soll im praktischen Teil der Prüfung in insgesamt höchstens 20 Stunden vier praktische Aufgaben nach Vorlagen ausführen. Dabei soll der Prüfling zeigen, dass er den Arbeitsablauf selbständig planen, Arbeitszusammenhänge erkennen und die durchgeführte Aufgabe kontrollieren kann. Hierfür kommen insbesondere in Betracht: 1. Schnitzen eines historischen Reliefs mit mindestens einer Figur unter Einbeziehung eines Faltenwurfs oder eines Ornamentes, 2. Anfertigen einer Freihandzeichnung, 3. Herstellen einer Materialimitation, 4. Modellieren eines Ornamentes in Freihandtechnik. (3) Der Prüfling soll im schriftlichen Teil der Prüfung in den Prüfungsbereichen Gestaltung, Arbeitsplanung und -ausführung sowie Wirtschafts- und Sozialkunde geprüft werden. Es kommen Aufgaben, insbesondere aus folgenden Gebieten in Betracht: 1. im Prüfungsbereich Gestaltung: a) gestalterische, kunstgeschichtliche und kulturelle Zusammenhänge, b) gestalterische Umsetzungsmöglichkeiten für Dekorationen; 2. im Prüfungsbereich Arbeitsplanung und -ausführung: a) Kalkulation von Material, Arbeits- und Zeitvorgaben, b) Eigenschaften, Be- und Verarbeitung von Materialien sowie produktionsbedingte Zusammenhänge, c) Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie des Umweltschutzes; 3. im Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde: allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt. (4) Die schriftliche Prüfung dauert höchstens: im Prüfungsbereich Gestaltung | 120 Minuten, im Prüfungsbereich Arbeitsplanung und -ausführung | 90 Minuten, im Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde | 60 Minuten. (5) Der schriftliche Teil der Prüfung ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einem Prüfungsbereich durch eine mündliche Prüfung zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Der schriftliche Teil der Prüfung hat gegenüber der mündlichen Prüfung das doppelte Gewicht. (6) Innerhalb des schriftlichen Teils der Prüfung sind die Prüfungsbereiche wie folgt zu gewichten: 1. | Prüfungsbereich Gestaltung | 50 vom Hundert, 2. | Prüfungsbereich Arbeitsplanung und -ausführung | 30 vom Hundert, 3. | Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde | 20 vom Hundert. (7) Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils im praktischen und schriftlichen Teil der Prüfung sowie innerhalb des schriftlichen Teils der Prüfung im Prüfungsbereich Gestaltung mindestens ausreichende Leistungen erbracht sind.

Your change, as a redline

§ 9 Abschlussprüfung in der Fachrichtung Plastik

(1) Die Abschlussprüfung erstreckt sich auf die in der Anlage aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sowie auf den im Berufsschulunterricht vermittelten Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist. (2) Der Prüfling soll im praktischen Teil der Prüfung in insgesamt höchstens 20 Stunden vier praktische Aufgaben nach Vorlagen ausführen. Dabei soll der Prüfling zeigen, dass er den Arbeitsablauf selbständig planen, Arbeitszusammenhänge erkennen und die durchgeführte Aufgabe kontrollieren kann. Hierfür kommen insbesondere in Betracht: 1. Schnitzen eines historischen Reliefs mit mindestens einer Figur unter Einbeziehung eines Faltenwurfs oder eines Ornamentes, 2. Anfertigen einer Freihandzeichnung, 3. Herstellen einer Materialimitation, 4. Modellieren eines Ornamentes in Freihandtechnik. (3) Der Prüfling soll im schriftlichen Teil der Prüfung in den Prüfungsbereichen Gestaltung, Arbeitsplanung und -ausführung sowie Wirtschafts- und Sozialkunde geprüft werden. Es kommen Aufgaben, insbesondere aus folgenden Gebieten in Betracht: 1. im Prüfungsbereich Gestaltung: a) gestalterische, kunstgeschichtliche und kulturelle Zusammenhänge, b) gestalterische Umsetzungsmöglichkeiten für Dekorationen; 2. im Prüfungsbereich Arbeitsplanung und -ausführung: a) Kalkulation von Material, Arbeits- und Zeitvorgaben, b) Eigenschaften, Be- und Verarbeitung von Materialien sowie produktionsbedingte Zusammenhänge, c) Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie des Umweltschutzes; 3. im Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde: allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt. (4) Die schriftliche Prüfung dauert höchstens: im Prüfungsbereich Gestaltung | 120 Minuten, im Prüfungsbereich Arbeitsplanung und -ausführung | 90 Minuten, im Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde | 60 Minuten. (5) Der schriftliche Teil der Prüfung ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einem Prüfungsbereich durch eine mündliche Prüfung zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Der schriftliche Teil der Prüfung hat gegenüber der mündlichen Prüfung das doppelte Gewicht. (6) Innerhalb des schriftlichen Teils der Prüfung sind die Prüfungsbereiche wie folgt zu gewichten: 1. | Prüfungsbereich Gestaltung | 50 vom Hundert, 2. | Prüfungsbereich Arbeitsplanung und -ausführung | 30 vom Hundert, 3. | Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde | 20 vom Hundert. (7) Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils im praktischen und schriftlichen Teil der Prüfung sowie innerhalb des schriftlichen Teils der Prüfung im Prüfungsbereich Gestaltung mindestens ausreichende Leistungen erbracht sind.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.

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