§ 1 landschaftlichen Umgebung Im Sinne der qualitativen Anforderungen von
BO besonders gut zu gestalten; dies gilt auch für Materialien und Farben. 16· In den Baubereichen A, B und C sind nur Flachdächer zulässig. Die Flachdächer sind extensiv zu begrünen und dürfen nicht als Terrassen genutzt werden. Auf die Dachbegrünung kann im Bereich von Anlagen zur Nutzung der Sonnenenergie verzichtet werden. 17· An schematisch bezeichneter Lage sind Bäume zu pflanzen. Bei der Umgebungsgestaltung der Freiräume sind standortgerechte und einheimische Arten zu verwenden. Erschliessung 18· Die Zu- und Wegfahrten der gemeinsamen Tiefgarage der Baubereiche A und B hat ab der Bahnhofstrasse an der im Bebauungsplan bezeichneten Stellen zu erfolgen. Die Zu- und Wegfahrt muss ins Gebäude integriert werden. Die Tiefgararge des Baubereichs C ist durch eine unterirdische Verbindung zur Tiefgarage auf dem Grundstück GS Nr. 17 zu erschliessen. Die Parkplätze des Baubereichs D sind in der gemeinsamen Tiefgarage der Baubereiche A und B anzuordnen sowie im Baubewilligungsverfahren für die Tiefgarage auszuweisen. 19· In unterirdischen Einstellhallen sind maximal 44 Parkplätze für Bewohner, Besucher und Angestellte zulässig. In den im Situationsplan schematisch bezeichneten Standorten dürfen insgesamt 4 oberirdische Parkplätze angeordnet werden , wovon ein Parkplatz als Behindertenparkplatz zu reservieren ist. " · Es sind mindestens 113 Veloabstellplätze zu erstellen. Davon ist mindestens 1/3 gedeckt im Bereich der Hauszugänge anzuordnen. 21 · Von der nördlichen Grenze des Grundstücks Nr. 11 bis zur südlichen Grenze des Grundstücks Nr. 653 muss zulasten der Grundeigentümer ein Fussweg für die Öffentlichkeit erstellt werden. Der Fussweg hat die gesamte Fläche zwischen den Erdgeschoss-Fassaden und den Grundstücksgrenzen entlang der Bahnhofstrasse zu umfassen. Das unentgeltliche Fusswegrecht ist zulasten der Grundeigentümer im Grundbuch einzutragen. Umwelt 22· Das Gebiet ist unter Beachtung der erforderlichen Retentionsmassnahmen im Trennsystem zu entwässern. In den im Situationsplan bezei chneten Bereichen sind Massnahmen zur Retention und Ableitung von Oberflächenwasser umzusetzen. Die Massnahmen sind im Baubewilligungsverfahren aufzuzeigen. Schlussbestimmungen 23· Die Überbauung kann in Etappen realisiert werden. Baugesuche haben jedoch mindestens einen gesamten Baubereich zu umfassen. 24· Bei Neubauabsichten und somit Abbruch des bestehenden Gebäudes Assek.- Nr. 48a im Baubereich D muss der Bebauungsplan Bahnhofstrasse angepasst werden. Dazu ist an diesem städtebaulich wichtigen Ort ein architektonisch überzeugendes Richtprojekt zu erarbeiten. Dabei sind auch Ausdehnung des Erdgeschosses sowie die Fortsetzung der Arkade entlang der Bahnhofstrasse zu klären. 2&. Wo der Bebauungsplan nichts anderes bestimmt, sind die Vorschriften der jeweils gültigen Bauordnung und des Zonenplans der Gemeinde Baar massgebend. 26· Der Gemeinderat kann kleine Änderungen des Bebauungsplanes im Sinne von § 40 Abs . 1 Bst. a PBG beschliessen (einfaches Verfahren). Bei Änderungen des Zonenplanes und/oder der Bauordnung Ist der Bebauungsplan zu überprüfen. 27· Der Bebauungsplan Bahnhofstrasse tritt mit der kantonalen Genehmigung in Kraft. 459.20 ~ t: .1 ; lj ..,,. j ~ Schnitt C-C