Verordnung über den Strassenverkehr
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
§ 12 Tiefbau und den Gemeinden.*
Verkehrskommission 1 Zur Bearbeitung grundsätzlicher Probleme des Strassenverkehrs, insbesondere der Verkehrssicherheit und zur Behandlung von Fragen der Verkehrserziehung, wählt der Regierungsrat eine Verkehrskommission bestehend aus 15 Mitgliedern. Ihr gehören insbesondere an:* a)* der Sachbearbeiter des Bau- und Justizdepartements für Verkehrsmassnahmen, als Präsident; b) je ein Vertreter der Departemente Bau und Justiz und Inneres; c) ein Vertreter der Stadtpolizeien; d) 3 Vertreter der Einwohnergemeinden; e) 2 Vertreter des Erziehungswesens; f) 4 Vertreter von Strassenverkehrsverbänden. 2 Die Verkehrskommission bestimmt einen Ausschuss von höchstens 6 Mitgliedern, der die Anträge der Kantonspolizei und die ihm von den Gemeinden, dem Departement des Innern oder dem Bau- und Justizdepartement unterbreiteten Geschäfte zu begutachten hat. 3 Die Kommission bestimmt einen Ausschuss von höchstens 6 Mitgliedern für Fragen der Verkehrsinstruktion, insbesondere für die Durchführung der Schülerradfahrer-Prüfungen.* 4 Die Kommission bestimmt einen Ausschuss von höchstens 6 Mitgliedern, der sich mit Fragen der Verkehrssicherheit befasst und dessen Vorsitzender als Ombudsperson für Belange der Sicherheit im Strassenverkehr tätig ist* 5. Ordnungsbussen
§ 12 Tiefbau und den Gemeinden.*
Verkehrskommission 1 Zur Bearbeitung grundsätzlicher Probleme des Strassenverkehrs, insbesondere der Verkehrssicherheit und zur Behandlung von Fragen der Verkehrserziehung, wählt der Regierungsrat eine Verkehrskommission bestehend aus 15 Mitgliedern. Ihr gehören insbesondere an:* a)* der Sachbearbeiter des Bau- und Justizdepartements für Verkehrsmassnahmen, als Präsident; b) je ein Vertreter der Departemente Bau und Justiz und Inneres; c) ein Vertreter der Stadtpolizeien; d) 3 Vertreter der Einwohnergemeinden; e) 2 Vertreter des Erziehungswesens; f) 4 Vertreter von Strassenverkehrsverbänden. 2 Die Verkehrskommission bestimmt einen Ausschuss von höchstens 6 Mitgliedern, der die Anträge der Kantonspolizei und die ihm von den Gemeinden, dem Departement des Innern oder dem Bau- und Justizdepartement unterbreiteten Geschäfte zu begutachten hat. 3 Die Kommission bestimmt einen Ausschuss von höchstens 6 Mitgliedern für Fragen der Verkehrsinstruktion, insbesondere für die Durchführung der Schülerradfahrer-Prüfungen.* 4 Die Kommission bestimmt einen Ausschuss von höchstens 6 Mitgliedern, der sich mit Fragen der Verkehrssicherheit befasst und dessen Vorsitzender als Ombudsperson für Belange der Sicherheit im Strassenverkehr tätig ist* 5. Ordnungsbussen
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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