Propose a change

Verordnung zur Interkantonalen Vereinbarung für Soziale Einrichtungen

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 12

Einzelfragen 1 Die Kostenübernahmegarantie wird in der Regel für die Aufenthaltsdauer erteilt. Dauert eine vor dem Eintritt der Volljährigkeit begonnene Ausbildung der Sekundarstufe II länger, gilt die Kostenübernahmegarantie grundsätzlich bis zum Abschluss dieser Ausbildung. * 2 Im Bereich Sonderschulung wird die Kostenübernahmegarantie in der Regel befristet und kann maximal bis zum 20. Altersjahr erteilt werden. 3 Die Kostenübernahmegarantie für Kinder- und Jugendheime kann erteilt werden: a) * Bei der Unterbringung, wenn die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde die Unterbringung beschlossen hat; b) ausnahmsweise bei der Unterbringung durch die Eltern, wenn die zuständige Behörde der Wohnsitzgemeinde Richtigkeit, Notwendigkeit sowie Dringlichkeit bestätigt hat. 4 Die Kostenbeteiligung beim Aufenthalt in Behinderteneinrichtungen nach Art. 28 IVSE umfasst: a) Anrechenbare Einnahmen nach den Vorschriften über die Ergänzungsleistungen zur eidgenössischen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung. Die Renten aus gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungen werden in der Regel zu 80 % angerechnet; b) Ergänzungsleistungen, soweit sie für die Deckung der Heimkosten bestimmt sind. 852.51 Ausserrhodische Gesetzessammlung

Your change, as a redline

Art. 12

Einzelfragen 1 Die Kostenübernahmegarantie wird in der Regel für die Aufenthaltsdauer erteilt. Dauert eine vor dem Eintritt der Volljährigkeit begonnene Ausbildung der Sekundarstufe II länger, gilt die Kostenübernahmegarantie grundsätzlich bis zum Abschluss dieser Ausbildung. * 2 Im Bereich Sonderschulung wird die Kostenübernahmegarantie in der Regel befristet und kann maximal bis zum 20. Altersjahr erteilt werden. 3 Die Kostenübernahmegarantie für Kinder- und Jugendheime kann erteilt werden: a) * Bei der Unterbringung, wenn die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde die Unterbringung beschlossen hat; b) ausnahmsweise bei der Unterbringung durch die Eltern, wenn die zuständige Behörde der Wohnsitzgemeinde Richtigkeit, Notwendigkeit sowie Dringlichkeit bestätigt hat. 4 Die Kostenbeteiligung beim Aufenthalt in Behinderteneinrichtungen nach Art. 28 IVSE umfasst: a) Anrechenbare Einnahmen nach den Vorschriften über die Ergänzungsleistungen zur eidgenössischen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung. Die Renten aus gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungen werden in der Regel zu 80 % angerechnet; b) Ergänzungsleistungen, soweit sie für die Deckung der Heimkosten bestimmt sind. 852.51 Ausserrhodische Gesetzessammlung

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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