Verordnung zur Interkantonalen Vereinbarung für Soziale Einrichtungen
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 14 ausserkantonalem Wohnsitz (4.)
1 Die aufnehmende Einrichtung im Kanton Appenzell Ausserrhoden reicht der Verbindungsstelle vor der Aufnahme ein Gesuch um Kostenübernahmegarantie ein. 2 Das Gesuch hat alle für die Beurteilung notwendigen Angaben zu enthalten. 3 Die Verbindungsstelle prüft das Gesuch auf Vollständigkeit und Richtigkeit, lädt ein allfällig zuständiges Departement gemäss Art. 7 zur Stellungnahme ein und leitet das Gesuch an die Verbindungsstelle des Wohnsitzkantons weiter. 4 Die Aufnahme der betreffenden Person darf erst nach Erteilen der Kostenübernahmegarantie erfolgen, ansonsten trägt die Einrichtung das Inkassorisiko. Vorbehalten bleibt Art. 26 Abs. 2 IVSE. 5 Die Einrichtung meldet der Verbindungsstelle Wohnsitzwechsel und Austritte von aufgenommenen Personen. Die Verbindungsstelle informiert ein allfällig zuständiges Departement gemäss Art. 7. Ausserrhodische Gesetzessammlung 852.51 V. Beiträge der Unterhaltspflichtigen, Rückzahlung und
Art. 14 ausserkantonalem Wohnsitz (4.)
1 Die aufnehmende Einrichtung im Kanton Appenzell Ausserrhoden reicht der Verbindungsstelle vor der Aufnahme ein Gesuch um Kostenübernahmegarantie ein. 2 Das Gesuch hat alle für die Beurteilung notwendigen Angaben zu enthalten. 3 Die Verbindungsstelle prüft das Gesuch auf Vollständigkeit und Richtigkeit, lädt ein allfällig zuständiges Departement gemäss Art. 7 zur Stellungnahme ein und leitet das Gesuch an die Verbindungsstelle des Wohnsitzkantons weiter. 4 Die Aufnahme der betreffenden Person darf erst nach Erteilen der Kostenübernahmegarantie erfolgen, ansonsten trägt die Einrichtung das Inkassorisiko. Vorbehalten bleibt Art. 26 Abs. 2 IVSE. 5 Die Einrichtung meldet der Verbindungsstelle Wohnsitzwechsel und Austritte von aufgenommenen Personen. Die Verbindungsstelle informiert ein allfällig zuständiges Departement gemäss Art. 7. Ausserrhodische Gesetzessammlung 852.51 V. Beiträge der Unterhaltspflichtigen, Rückzahlung und
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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