Verordnung über die bedeutenden Immobilienvorhaben des Staates und über die Kommission für die Bewertung der Immobilienvorhaben des Staates
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 26
Sonstige Verfahren vor der Bewertungskommission – Mietvorhaben 1 Die begünstigte Direktion unterbreitet der BewKo die Anträge für Mietvorhaben nach Artikel 7 Abs. 3 Bst. b. 2 Das Mietdossier, das von der begünstigten Direktion mit Unterstützung des HBA zusammengestellt wird, enthält folgende Angaben: a) eine Bestandesaufnahme der Räumlichkeiten und des Personals (Vollzeitäquivalente und Zahl der Angestellten, Beschäftigungsgrad und Anteil der mobilen Arbeit); b) eine Einschätzung zur künftigen Situation bei den Räumlichkeiten und beim Personal (Vollzeitäquivalente und Zahl der Angestellten, Beschäftigungsgrad und Anteil der mobilen Arbeit); c) den Bedarfsnachweis; d) die Begründung der Notwendigkeit einer externen Anmietung; e) ein von der Kommission für Grundstückerwerb erstelltes Sachverständigengutachten; f) die möglichen Schwankungen des betrieblichen Personalbedarfs mit Begründung; g) die Einzelheiten zu den Kosten der derzeitigen und der prognostizierten Situation. 3 Die BewKo begutachtet zuhanden des Staatsrats den Mietantrag und stützt sich dabei insbesondere auf die Immobilienstrategie des Staates. 4 Sofern der Betrag unter den Schwellenwerten nach Artikel 7 Abs. 3 Bst. b liegt, ist das HBA für den Abschluss des Mietvertrags zuständig.
Art. 26
Sonstige Verfahren vor der Bewertungskommission – Mietvorhaben 1 Die begünstigte Direktion unterbreitet der BewKo die Anträge für Mietvorhaben nach Artikel 7 Abs. 3 Bst. b. 2 Das Mietdossier, das von der begünstigten Direktion mit Unterstützung des HBA zusammengestellt wird, enthält folgende Angaben: a) eine Bestandesaufnahme der Räumlichkeiten und des Personals (Vollzeitäquivalente und Zahl der Angestellten, Beschäftigungsgrad und Anteil der mobilen Arbeit); b) eine Einschätzung zur künftigen Situation bei den Räumlichkeiten und beim Personal (Vollzeitäquivalente und Zahl der Angestellten, Beschäftigungsgrad und Anteil der mobilen Arbeit); c) den Bedarfsnachweis; d) die Begründung der Notwendigkeit einer externen Anmietung; e) ein von der Kommission für Grundstückerwerb erstelltes Sachverständigengutachten; f) die möglichen Schwankungen des betrieblichen Personalbedarfs mit Begründung; g) die Einzelheiten zu den Kosten der derzeitigen und der prognostizierten Situation. 3 Die BewKo begutachtet zuhanden des Staatsrats den Mietantrag und stützt sich dabei insbesondere auf die Immobilienstrategie des Staates. 4 Sofern der Betrag unter den Schwellenwerten nach Artikel 7 Abs. 3 Bst. b liegt, ist das HBA für den Abschluss des Mietvertrags zuständig.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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