§ 1 gestützt auf
Absatz 2 des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs vom 22. Oktober 19961, auf Antrag des Justiz- und Sicherheitsdepartementes, beschliesst: Ziff. 1 1 Der Beschluss der Gemeinderäte von Vitznau, Weggis und Greppen über die Vereinigung der Betreibungskreise Vitznau und Weggis-Greppen per 1. April 2015 zu einem einzigen Betreibungskreis wird genehmigt. Ziff. 2 1 Dieser Beschluss ist zu veröffentlichen. 1 SRL Nr. 290 * Siehe Tabellen mit Änderungsinformationen am Schluss des Erlasses. G 2015 110 2 Nr. 294 Änderungstabelle - nach Paragraf Element Beschlussdatum Inkrafttreten Änderung Fundstelle G Erlass 24.03.2015 12.04.2015 Erstfassung G 2015 110 Nr. 294 3 Änderungstabelle - nach Beschlussdatum Beschlussdatum Inkrafttreten Element Änderung Fundstelle G 24.03.2015 12.04.2015 Erlass Erstfassung G 2015 110