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V vom 17. August 2010 über die berufliche Grundbildung Landmaschinenmechanikerin/Landmaschinenmechaniker mit Fähigkeitszeugnis (FZ)

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 17 Gegenstand, Umfang und Durchführung des Qualifikationsverfahrens

1) Im Qualifikationsverfahren ist nachzuweisen, dass die Kompetenzen nach den Art. 4 bis 6 erworben worden sind. 2) In der Abschlussprüfung werden die nachstehenden Qualifikationsbereiche wie folgt geprüft: a) Teilprüfung (im vierten Semester): Die Prüfung dauert zehn bis zwölf Stunden. b) Praktische Arbeit: Die Prüfung dauert zehn bis zwölf Stunden. Die lernende Person muss im Rahmen einer vorgegebenen Arbeit oder in gestellten Situationen zeigen, dass sie fähig ist, die geforderten Tätigkeiten fachlich korrekt sowie bedarfs- und situationsgerecht auszuführen. c) Berufskenntnisse: Die Berufskenntnisse werden mittels einer vier Stunden dauernder Prüfung geprüft; davon insgesamt höchstens eine Stunde mündlich. Die Erfahrungsnote berufskundlicher Unterricht ist das Mittel aller Semesternoten in den Fächern Grundlagen/Facharbeiten 1 und Grundlagen/Facharbeiten 2. Die Erfahrungsnote wird im Qualifikationsbereich Berufskenntnisse mitgewertet. d) Allgemeinbildung: Die Abschlussprüfung im Qualifikationsbereich "Allgemeinbildung" richtet sich nach der Verordnung über die Mindestvorschriften für die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung.

Your change, as a redline

Art. 17 Gegenstand, Umfang und Durchführung des Qualifikationsverfahrens

1) Im Qualifikationsverfahren ist nachzuweisen, dass die Kompetenzen nach den Art. 4 bis 6 erworben worden sind. 2) In der Abschlussprüfung werden die nachstehenden Qualifikationsbereiche wie folgt geprüft: a) Teilprüfung (im vierten Semester): Die Prüfung dauert zehn bis zwölf Stunden. b) Praktische Arbeit: Die Prüfung dauert zehn bis zwölf Stunden. Die lernende Person muss im Rahmen einer vorgegebenen Arbeit oder in gestellten Situationen zeigen, dass sie fähig ist, die geforderten Tätigkeiten fachlich korrekt sowie bedarfs- und situationsgerecht auszuführen. c) Berufskenntnisse: Die Berufskenntnisse werden mittels einer vier Stunden dauernder Prüfung geprüft; davon insgesamt höchstens eine Stunde mündlich. Die Erfahrungsnote berufskundlicher Unterricht ist das Mittel aller Semesternoten in den Fächern Grundlagen/Facharbeiten 1 und Grundlagen/Facharbeiten 2. Die Erfahrungsnote wird im Qualifikationsbereich Berufskenntnisse mitgewertet. d) Allgemeinbildung: Die Abschlussprüfung im Qualifikationsbereich "Allgemeinbildung" richtet sich nach der Verordnung über die Mindestvorschriften für die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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