Propose a change

Übereinkommen zur Vereinheitlichung gewisser Begriffe des materiellen Rechts der Erfindungspatente

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 12

1. Ungeachtet der Bestimmungen dieses Übereinkommens kann jede Vertragspartei bei der Unterzeichnung oder bei der Hinterlegung ihrer Ratifikations‑, Annahme‑ oder Beitrittsurkunde sich für die nachstehend bezeichnete Übergangszeit das Recht vorbehalten: (a) die Erteilung von Patenten nicht vorzusehen für Nahrungs‑ und Arzneimittel als solche sowie für landwirtschaftliche oder gartenbauliche Verfahren, auf die nicht bereits Artikel 2 Buchstabe b) anwendbar ist; (b) rechtsgültig Patente für Erfindungen zu erteilen, die innerhalb von sechs Monaten vor Einreichung der Anmeldung offenbart worden sind, und zwar entweder, von dem in Artikel 4 Absatz 4b) bereits geregelten Fall abgesehen, vom Erfinder selbst oder, von dem in Artikel 4 Absatz 4a) bereits geregelten Fall abgesehen, von einem Dritten, der auf den Erfinder zurückgehende Kenntnisse erlangt hat. 2. Die in Absatz 1 erwähnte Übergangszeit beträgt im Fall des Buchstabens a) zehn Jahre und im Fall des Buchstabens b) fünf Jahre. Sie beginnt mit dem Inkrafttreten dieses Übereinkommens für die betreffende Vertragspartei. 3. Jede Vertragspartei, die auf Grund dieses Artikels einen Vorbehalt macht, nimmt ihn zurück, sobald es die Umstände gestatten. Die Rücknahme des Vorbehalts erfolgt durch eine an den Generalsekretär des Europarats gerichtete Notifikation und wird einen Monat nach dem Tag des Eingangs der Notifikation wirksam.

Your change, as a redline

Art. 12

1. Ungeachtet der Bestimmungen dieses Übereinkommens kann jede Vertragspartei bei der Unterzeichnung oder bei der Hinterlegung ihrer Ratifikations‑, Annahme‑ oder Beitrittsurkunde sich für die nachstehend bezeichnete Übergangszeit das Recht vorbehalten: (a) die Erteilung von Patenten nicht vorzusehen für Nahrungs‑ und Arzneimittel als solche sowie für landwirtschaftliche oder gartenbauliche Verfahren, auf die nicht bereits Artikel 2 Buchstabe b) anwendbar ist; (b) rechtsgültig Patente für Erfindungen zu erteilen, die innerhalb von sechs Monaten vor Einreichung der Anmeldung offenbart worden sind, und zwar entweder, von dem in Artikel 4 Absatz 4b) bereits geregelten Fall abgesehen, vom Erfinder selbst oder, von dem in Artikel 4 Absatz 4a) bereits geregelten Fall abgesehen, von einem Dritten, der auf den Erfinder zurückgehende Kenntnisse erlangt hat. 2. Die in Absatz 1 erwähnte Übergangszeit beträgt im Fall des Buchstabens a) zehn Jahre und im Fall des Buchstabens b) fünf Jahre. Sie beginnt mit dem Inkrafttreten dieses Übereinkommens für die betreffende Vertragspartei. 3. Jede Vertragspartei, die auf Grund dieses Artikels einen Vorbehalt macht, nimmt ihn zurück, sobald es die Umstände gestatten. Die Rücknahme des Vorbehalts erfolgt durch eine an den Generalsekretär des Europarats gerichtete Notifikation und wird einen Monat nach dem Tag des Eingangs der Notifikation wirksam.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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