Art. 1
1 Die Standardlektionsdauer im Einzelunterricht beträgt 30 Minuten. 2 Eine Erhöhung der Unterrichtszeit muss musikalisch, pädagogisch begründet sein. 3 Die Erhöhung der Unterrichtszeit erfolgt auf Antrag der Musiklehrperson und bedarf des Einverständnisses der Eltern und der Musikschulleitung.