Propose a change

Statuten für den Zweckverband Grosse Kulturbetriebe Kanton Luzern

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 19 Seite 7/8

Finanzhaushalt Der Zweckverband führt seinen Finanzhaushalt nach den sinngemäss anwendbaren Bestimmungen des Gesetzes über den Finanzhaushalt der Gemeinden vom 20. Juni 2016 4. Vorbehalten bleiben die nachfolgenden Bestimmungen. a. Für die Finanzbuchhaltung sowie die Rechnungslegung sind die Standards von Swiss GAAP FER (Kern-FER) anzuwenden. Die Jahresrechnung erfolgt ohne Geldflussrechnung und Eigenkapitalnachweis. b. Das Budget umfasst sämtliche geplanten Aufwände und Erträge des nächstfolgenden Geschäftsjahres. Es richtet sich in seiner Gliederung nach den Vorgaben für die Jahresrechnung. c. Der Finanzplan richtet sich nach § 9 Abs. 2 FHGG und zeigt die erwartete Entwicklung der Finanzen für das Budgetjahr und drei weitere Planjahre auf. d. Der Aufwand in der Erfolgsrechnung ergibt sich aus den Beitragszahlungen an die grossen Kulturbetriebe sowie aus dem Aufwand für die Verbandsführung. Der Ertrag besteht aus den Beiträgen von Kanton und Stadt Luzern. e. Der Zweckverband darf von den Mitgliedern nicht mehr Mittel einfordern, als zur Erfüllung seiner Verpflichtungen sowie zur Deckung der Kosten für die Verbandsführung im jeweiligen Jahr erforderlich sind.

Your change, as a redline

Art. 19 Seite 7/8

Finanzhaushalt Der Zweckverband führt seinen Finanzhaushalt nach den sinngemäss anwendbaren Bestimmungen des Gesetzes über den Finanzhaushalt der Gemeinden vom 20. Juni 2016 4. Vorbehalten bleiben die nachfolgenden Bestimmungen. a. Für die Finanzbuchhaltung sowie die Rechnungslegung sind die Standards von Swiss GAAP FER (Kern-FER) anzuwenden. Die Jahresrechnung erfolgt ohne Geldflussrechnung und Eigenkapitalnachweis. b. Das Budget umfasst sämtliche geplanten Aufwände und Erträge des nächstfolgenden Geschäftsjahres. Es richtet sich in seiner Gliederung nach den Vorgaben für die Jahresrechnung. c. Der Finanzplan richtet sich nach § 9 Abs. 2 FHGG und zeigt die erwartete Entwicklung der Finanzen für das Budgetjahr und drei weitere Planjahre auf. d. Der Aufwand in der Erfolgsrechnung ergibt sich aus den Beitragszahlungen an die grossen Kulturbetriebe sowie aus dem Aufwand für die Verbandsführung. Der Ertrag besteht aus den Beiträgen von Kanton und Stadt Luzern. e. Der Zweckverband darf von den Mitgliedern nicht mehr Mittel einfordern, als zur Erfüllung seiner Verpflichtungen sowie zur Deckung der Kosten für die Verbandsführung im jeweiligen Jahr erforderlich sind.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.

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Think it through

Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.

Questions to start with
Think it through
Legal information from the published text, not advice for your case. Check the sources. Find a law · What the register holds