Organisationsreglement der Schweizerischen Nationalbank
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 16 Sitzungen
1 Der Bankrat tritt in der Regel sechsmal pro Jahr zu einer ordentlichen Sitzung zusammen. Er kann von der Präsidentin oder vom Präsidenten oder auf Verlangen von drei Mitgliedern zu ausserordentlichen Sitzungen einberufen werden. Auf Anordnung der oder des Vorsitzenden kann die Teilnahme an ordentlichen oder ausserordentlichen Sitzungen auf elektronischem Weg erfolgen. 2 Der Bankrat ist bei Anwesenheit von mindestens sechs Mitgliedern, die oder der Vorsitzende mitgerechnet, beschlussfähig. 3 Die Beschlüsse werden mit absoluter Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst; bei Stimmengleichheit zählt die Stimme der oder des Vorsitzenden doppelt. 4 Die Mitglieder des Direktoriums nehmen in der Regel an den Sitzungen des Bankrats mit beratender Stimme teil. Der Bankrat kann Spezialistinnen und Spezialisten zu den Beratungen beiziehen. 5 In besonderen Fällen können Beschlüsse auf dem Zirkularweg gefasst werden. Solche Beschlüsse werden mit absoluter Stimmenmehrheit der Mitglieder des Bankrats gefasst. Sie werden in das Protokoll der nächsten Sitzung aufgenommen. Fassung gemäss Ziff. I des Beschlusses des Bankrates vom 20. April 2022, vom BR genehmigt am 4. Mai 2022 und in Kraft seit 4. Mai 2022 (AS 2022 323).
Art. 16 Sitzungen
1 Der Bankrat tritt in der Regel sechsmal pro Jahr zu einer ordentlichen Sitzung zusammen. Er kann von der Präsidentin oder vom Präsidenten oder auf Verlangen von drei Mitgliedern zu ausserordentlichen Sitzungen einberufen werden. Auf Anordnung der oder des Vorsitzenden kann die Teilnahme an ordentlichen oder ausserordentlichen Sitzungen auf elektronischem Weg erfolgen. 2 Der Bankrat ist bei Anwesenheit von mindestens sechs Mitgliedern, die oder der Vorsitzende mitgerechnet, beschlussfähig. 3 Die Beschlüsse werden mit absoluter Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst; bei Stimmengleichheit zählt die Stimme der oder des Vorsitzenden doppelt. 4 Die Mitglieder des Direktoriums nehmen in der Regel an den Sitzungen des Bankrats mit beratender Stimme teil. Der Bankrat kann Spezialistinnen und Spezialisten zu den Beratungen beiziehen. 5 In besonderen Fällen können Beschlüsse auf dem Zirkularweg gefasst werden. Solche Beschlüsse werden mit absoluter Stimmenmehrheit der Mitglieder des Bankrats gefasst. Sie werden in das Protokoll der nächsten Sitzung aufgenommen. Fassung gemäss Ziff. I des Beschlusses des Bankrates vom 20. April 2022, vom BR genehmigt am 4. Mai 2022 und in Kraft seit 4. Mai 2022 (AS 2022 323).
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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