Propose a change

Organisationsreglement der Schweizerischen Nationalbank

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 19 Sitzungen

1 Das Direktorium tritt in der Regel zweimal pro Monat zu einer ordentlichen Sitzung zusammen. Die Präsidentin oder der Präsident beziehungsweise im Verhinderungsfall die Vizepräsidentin oder der Vizepräsident führt den Vorsitz. Jedes Mitglied kann die Einberufung einer ausserordentlichen Sitzung verlangen. Auf Anordnung der oder des Vorsitzenden kann die Teilnahme an ordentlichen oder ausserordentlichen Sitzungen auf elektronischem Weg erfolgen. 2 Über Angelegenheiten, in denen Beschlüsse gefasst werden sollen, sind vor der Sitzung schriftliche Anträge durch die Departemente oder das Generalsekretariat einzureichen. 3 Die Präsidentin oder der Präsident des Bankrats ist berechtigt, an den Sitzungen des Direktoriums mit beratender Stimme teilzunehmen; davon ausgenommen sind die Sitzungen, an denen die geld- und währungspolitischen Entscheide vorbereitet und gefällt werden. 4 Das Direktorium ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Mitglieder des Direktoriums und die designierte Stellvertreterin oder der designierte Stellvertreter des abwesenden Mitglieds anwesend sind. Alle Beschlüsse werden mit Stimmenmehrheit gefällt. 5 In besonderen Fällen können Beschlüsse auf dem Zirkularweg gefasst werden. Solche Beschlüsse werden in das Protokoll der nächsten Sitzung aufgenommen. Fassung gemäss Ziff. I des Beschlusses des Bankrates vom 20. April 2022, vom BR genehmigt am 4. Mai 2022 und in Kraft seit 4. Mai 2022 (AS 2022 323).

Your change, as a redline

Art. 19 Sitzungen

1 Das Direktorium tritt in der Regel zweimal pro Monat zu einer ordentlichen Sitzung zusammen. Die Präsidentin oder der Präsident beziehungsweise im Verhinderungsfall die Vizepräsidentin oder der Vizepräsident führt den Vorsitz. Jedes Mitglied kann die Einberufung einer ausserordentlichen Sitzung verlangen. Auf Anordnung der oder des Vorsitzenden kann die Teilnahme an ordentlichen oder ausserordentlichen Sitzungen auf elektronischem Weg erfolgen. 2 Über Angelegenheiten, in denen Beschlüsse gefasst werden sollen, sind vor der Sitzung schriftliche Anträge durch die Departemente oder das Generalsekretariat einzureichen. 3 Die Präsidentin oder der Präsident des Bankrats ist berechtigt, an den Sitzungen des Direktoriums mit beratender Stimme teilzunehmen; davon ausgenommen sind die Sitzungen, an denen die geld- und währungspolitischen Entscheide vorbereitet und gefällt werden. 4 Das Direktorium ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Mitglieder des Direktoriums und die designierte Stellvertreterin oder der designierte Stellvertreter des abwesenden Mitglieds anwesend sind. Alle Beschlüsse werden mit Stimmenmehrheit gefällt. 5 In besonderen Fällen können Beschlüsse auf dem Zirkularweg gefasst werden. Solche Beschlüsse werden in das Protokoll der nächsten Sitzung aufgenommen. Fassung gemäss Ziff. I des Beschlusses des Bankrates vom 20. April 2022, vom BR genehmigt am 4. Mai 2022 und in Kraft seit 4. Mai 2022 (AS 2022 323).

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.

Sign in to file it