Organisationsreglement der Schweizerischen Nationalbank
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Change 1
Art. 24b Aufgaben
1 Das Kollegium ist für die Planung und Umsetzung der strategischen Vorgaben für die Betriebsführung der SNB zuständig. Es gewährleistet die Koordination in allen betrieblichen Angelegenheiten von departementsübergreifender Bedeutung. 2 Es hat folgende Aufgaben und Kompetenzen: a. Es bereitet die strategische Planung vor, einschliesslich der Personalplanung und der Planung der übrigen Ressourcen. b. Es prüft die Budgeteingaben und beantragt die Planungsreserve. c. Es genehmigt Budgetnachträge im Rahmen der Planungsreserve. Es prüft die Budgetabrechnung und bereitet die Rechenschaftsablage einschliesslich der Planungsreserve gegenüber dem Bankrat vor. d. Es erlässt Weisungen und Richtlinien zur Betriebsführung. e. Es entscheidet über betriebliche Angelegenheiten von departementsübergreifender Bedeutung in den Bereichen Organisation, Liegenschaften, Personal und Informatik. f. Es verabschiedet die Vorgaben zum Internen Kontrollsystem und zum Management operationeller Risiken. g. Es entscheidet über die Anstellung, Beförderung und Entlassung von Mitgliedern des Kaders und erteilt die Zeichnungsberechtigung sowie die Prokura. h. Es entbindet Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die nicht der Direktion angehören, von der Geheimhaltungspflicht gemäss Artikel 49 NBG. Fassung gemäss Ziff. I des Beschlusses des Bankrates vom 8. April 2011, vom BR genehmigt am 29. Juni 2011 und in Kraft seit 15. Juli 2011 (AS 2011 3285).
Art. 24b Aufgaben
1 Das Kollegium ist für die Planung und Umsetzung der strategischen Vorgaben für die Betriebsführung der SNB zuständig. Es gewährleistet die Koordination in allen betrieblichen Angelegenheiten von departementsübergreifender Bedeutung. 2 Es hat folgende Aufgaben und Kompetenzen: a. Es bereitet die strategische Planung vor, einschliesslich der Personalplanung und der Planung der übrigen Ressourcen. b. Es prüft die Budgeteingaben und beantragt die Planungsreserve. c. Es genehmigt Budgetnachträge im Rahmen der Planungsreserve. Es prüft die Budgetabrechnung und bereitet die Rechenschaftsablage einschliesslich der Planungsreserve gegenüber dem Bankrat vor. d. Es erlässt Weisungen und Richtlinien zur Betriebsführung. e. Es entscheidet über betriebliche Angelegenheiten von departementsübergreifender Bedeutung in den Bereichen Organisation, Liegenschaften, Personal und Informatik. f. Es verabschiedet die Vorgaben zum Internen Kontrollsystem und zum Management operationeller Risiken. g. Es entscheidet über die Anstellung, Beförderung und Entlassung von Mitgliedern des Kaders und erteilt die Zeichnungsberechtigung sowie die Prokura. h. Es entbindet Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die nicht der Direktion angehören, von der Geheimhaltungspflicht gemäss Artikel 49 NBG. Fassung gemäss Ziff. I des Beschlusses des Bankrates vom 8. April 2011, vom BR genehmigt am 29. Juni 2011 und in Kraft seit 15. Juli 2011 (AS 2011 3285).
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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