Propose a change

Organisationsreglement der Schweizerischen Nationalbank

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 24c Sitzungen und Beschlüsse

1 Das Kollegium tritt in der Regel zweimal pro Monat zusammen. Die oder der Vorsitzende setzt in Konsultation mit den Mitgliedern des Kollegiums die Tagesordnung fest. Auf Anordnung der oder des Vorsitzenden kann die Teilnahme an Sitzungen auf elektronischem Weg erfolgen. 2 Das Kollegium ist beschlussfähig, wenn mindestens eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter von jedem Departement anwesend ist. Das Kollegium fasst seine Beschlüsse einstimmig. Kommt kein Beschluss zustande, so legt es das Geschäft dem Erweiterten Direktorium zur Entscheidung vor. 3 In besonderen Fällen können Beschlüsse auf dem Zirkularweg gefasst werden. Solche Beschlüsse werden in das Protokoll der nächsten Sitzung aufgenommen. 4 Das Protokoll des Kollegiums wird vom Generalsekretariat geführt. Es soll den Wortlaut der Beschlüsse, bei Beratungen über wesentliche Fragen zudem die Begründung der Beschlüsse enthalten. 5 Die oder der Vorsitzende informiert die Präsidentin oder den Präsidenten des Direktoriums über die Tätigkeiten und Beschlüsse des Kollegiums. Sie oder er erstattet zudem dem Erweiterten Direktorium darüber Bericht. Eine Diskussion über Entscheidungen des Kollegiums findet im Erweiterten Direktorium nur statt, sofern ein Mitglied des Direktoriums dies ausdrücklich verlangt. Fassung gemäss Ziff. I des Beschlusses des Bankrates vom 20. April 2022, vom BR genehmigt am 4. Mai 2022 und in Kraft seit 4. Mai 2022 (AS 2022 323).

Your change, as a redline

Art. 24c Sitzungen und Beschlüsse

1 Das Kollegium tritt in der Regel zweimal pro Monat zusammen. Die oder der Vorsitzende setzt in Konsultation mit den Mitgliedern des Kollegiums die Tagesordnung fest. Auf Anordnung der oder des Vorsitzenden kann die Teilnahme an Sitzungen auf elektronischem Weg erfolgen. 2 Das Kollegium ist beschlussfähig, wenn mindestens eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter von jedem Departement anwesend ist. Das Kollegium fasst seine Beschlüsse einstimmig. Kommt kein Beschluss zustande, so legt es das Geschäft dem Erweiterten Direktorium zur Entscheidung vor. 3 In besonderen Fällen können Beschlüsse auf dem Zirkularweg gefasst werden. Solche Beschlüsse werden in das Protokoll der nächsten Sitzung aufgenommen. 4 Das Protokoll des Kollegiums wird vom Generalsekretariat geführt. Es soll den Wortlaut der Beschlüsse, bei Beratungen über wesentliche Fragen zudem die Begründung der Beschlüsse enthalten. 5 Die oder der Vorsitzende informiert die Präsidentin oder den Präsidenten des Direktoriums über die Tätigkeiten und Beschlüsse des Kollegiums. Sie oder er erstattet zudem dem Erweiterten Direktorium darüber Bericht. Eine Diskussion über Entscheidungen des Kollegiums findet im Erweiterten Direktorium nur statt, sofern ein Mitglied des Direktoriums dies ausdrücklich verlangt. Fassung gemäss Ziff. I des Beschlusses des Bankrates vom 20. April 2022, vom BR genehmigt am 4. Mai 2022 und in Kraft seit 4. Mai 2022 (AS 2022 323).

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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