Propose a change

Organisationsreglement der Schweizerischen Nationalbank

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 8 Konstituierung

1 Den Vorsitz der Generalversammlung führt die Präsidentin oder der Präsident beziehungsweise im Verhinderungsfall die Vizepräsidentin oder der Vizepräsident des Bankrats. 2 Die oder der Vorsitzende der Generalversammlung bezeichnet die Stimmenzählerinnen und Stimmenzähler. 3 Das Protokoll der Generalversammlung wird von der Generalsekretärin oder dem Generalsekretär beziehungsweise im Verhinderungsfall von einer Stellvertreterin oder einem Stellvertreter geführt. Es handelt sich um ein Beschlussprotokoll. 4 Es wird eine Präsenzliste erstellt. Diese enthält die Zahl der an der Generalversammlung anwesenden und vertretenen Aktionärinnen und Aktionäre und die Zahl der von ihnen vertretenen Aktien. 5 Protokoll und Präsenzliste sind von der Präsidentin oder dem Präsidenten und der Protokollführerin oder dem Protokollführer zu unterzeichnen. Fassung gemäss Ziff. I des Beschlusses des Bankrates vom 20. April 2022, vom BR genehmigt am 4. Mai 2022 und in Kraft seit 4. Mai 2022 (AS 2022 323).

Your change, as a redline

Art. 8 Konstituierung

1 Den Vorsitz der Generalversammlung führt die Präsidentin oder der Präsident beziehungsweise im Verhinderungsfall die Vizepräsidentin oder der Vizepräsident des Bankrats. 2 Die oder der Vorsitzende der Generalversammlung bezeichnet die Stimmenzählerinnen und Stimmenzähler. 3 Das Protokoll der Generalversammlung wird von der Generalsekretärin oder dem Generalsekretär beziehungsweise im Verhinderungsfall von einer Stellvertreterin oder einem Stellvertreter geführt. Es handelt sich um ein Beschlussprotokoll. 4 Es wird eine Präsenzliste erstellt. Diese enthält die Zahl der an der Generalversammlung anwesenden und vertretenen Aktionärinnen und Aktionäre und die Zahl der von ihnen vertretenen Aktien. 5 Protokoll und Präsenzliste sind von der Präsidentin oder dem Präsidenten und der Protokollführerin oder dem Protokollführer zu unterzeichnen. Fassung gemäss Ziff. I des Beschlusses des Bankrates vom 20. April 2022, vom BR genehmigt am 4. Mai 2022 und in Kraft seit 4. Mai 2022 (AS 2022 323).

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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