Provisorische Handelsübereinkunft zwischen der Schweiz und Griechenland
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 9
Wenn über die Auslegung oder Anwendung dieser Übereinkunft, einschliesslich des Zusatzprotokolls, Streitigkeiten entstehen sollten und diese nicht binnen einer angemessenen Frist auf diplomatischem Wege geschlichtet werden können, so sollen sie auf Verlangen einer der Parteien einem Schiedsgericht unterbreitet werden. Dieses soll in der Regel aus drei Mitgliedern bestehen; die vertragschliessenden Parteien ernennen jede nach freier Wahl einen Schiedsrichter und bezeichnen den Obmann gemeinsam. Wenn eine der Parteien es verlangt, soll das Schiedsgericht jedoch aus fünf Mitgliedern bestehen; die Parteien ernennen dann jede einen Schiedsrichter nach freier Wahl, während die drei andern, und unter diesen der Obmann, gemeinsam bezeichnet werden. Der Obmann und, gegebenenfalls, die gemeinsam zu bezeichnenden Schiedsrichter sollen weder Angehörige der Vertragsstaaten sein, noch auf ihrem Gebiet wohnen oder in ihren Diensten stehen. Wenn die Ernennung des Obmanns und, gegebenenfalls, der gemeinsam oder von einer der Parteien nach freier Wahl zu bezeichnenden Schiedsrichter nicht binnen vier Monaten von der Bekanntgabe eines Schiedsgesuches an stattfindet, so sollen sie, auf Verlangen einer der Parteien, durch den Präsidenten des Ständigen Internationalen Gerichtshofes oder, falls dieser Angehöriger eines der Vertragsstaaten ist, durch den Vizepräsidenten, oder, falls dieser sich im gleichen Fall befindet, durch das älteste Mitglied des Gerichtshofes bezeichnet werden. Das Gericht tritt an dem vom Obmann bestimmten Ort zusammen. Es regelt das Verfahren selbst. Seine Entscheide sollen verbindliche Kraft haben. Im Falle von Anständen über die Frage, ob die Streitigkeit sich auf die Auslegung oder Anwendung der Übereinkunft beziehe, soll diese Vorfrage dem Schiedsverfahren unter den gleichen Bedingungen unterworfen werden, wie sie im ersten Absatz dieses Artikels vorgesehen sind. Der Ständige Internationale Gerichtshof wurde aufgelöst durch den Beschluss der Völkerbundversammlung vom 18. April 1946 (BBl 1946 II 1227) und ersetzt durch den Internationalen Gerichtshof (siehe SR 0.193.50).
Art. 9
Wenn über die Auslegung oder Anwendung dieser Übereinkunft, einschliesslich des Zusatzprotokolls, Streitigkeiten entstehen sollten und diese nicht binnen einer angemessenen Frist auf diplomatischem Wege geschlichtet werden können, so sollen sie auf Verlangen einer der Parteien einem Schiedsgericht unterbreitet werden. Dieses soll in der Regel aus drei Mitgliedern bestehen; die vertragschliessenden Parteien ernennen jede nach freier Wahl einen Schiedsrichter und bezeichnen den Obmann gemeinsam. Wenn eine der Parteien es verlangt, soll das Schiedsgericht jedoch aus fünf Mitgliedern bestehen; die Parteien ernennen dann jede einen Schiedsrichter nach freier Wahl, während die drei andern, und unter diesen der Obmann, gemeinsam bezeichnet werden. Der Obmann und, gegebenenfalls, die gemeinsam zu bezeichnenden Schiedsrichter sollen weder Angehörige der Vertragsstaaten sein, noch auf ihrem Gebiet wohnen oder in ihren Diensten stehen. Wenn die Ernennung des Obmanns und, gegebenenfalls, der gemeinsam oder von einer der Parteien nach freier Wahl zu bezeichnenden Schiedsrichter nicht binnen vier Monaten von der Bekanntgabe eines Schiedsgesuches an stattfindet, so sollen sie, auf Verlangen einer der Parteien, durch den Präsidenten des Ständigen Internationalen Gerichtshofes oder, falls dieser Angehöriger eines der Vertragsstaaten ist, durch den Vizepräsidenten, oder, falls dieser sich im gleichen Fall befindet, durch das älteste Mitglied des Gerichtshofes bezeichnet werden. Das Gericht tritt an dem vom Obmann bestimmten Ort zusammen. Es regelt das Verfahren selbst. Seine Entscheide sollen verbindliche Kraft haben. Im Falle von Anständen über die Frage, ob die Streitigkeit sich auf die Auslegung oder Anwendung der Übereinkunft beziehe, soll diese Vorfrage dem Schiedsverfahren unter den gleichen Bedingungen unterworfen werden, wie sie im ersten Absatz dieses Artikels vorgesehen sind. Der Ständige Internationale Gerichtshof wurde aufgelöst durch den Beschluss der Völkerbundversammlung vom 18. April 1946 (BBl 1946 II 1227) und ersetzt durch den Internationalen Gerichtshof (siehe SR 0.193.50).
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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