Propose a change

Verordnung zur Übertragung der Infrastrukturen der Spitäler

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 1

Zweck und Anwendungsbereich 1 Die vorliegende Verordnung präzisiert die Modalitäten der Übertragung des Eigentums an den Spitalinfrastrukturen vom Typ Immobilien (Grundstücke und Gebäude) von den Spitalvereinen und den religiösen Kongregationen an den Kanton, der diese dem GNW zur Verfügung stellt. 2 Die Verordnung sieht gleichzeitig die Modalitäten der Übertragung des Eigentums an den Spitalinfrastrukturen vom Typ Mobiliar (Ausrüstungen) von den Spitalvereinen, den religiösen Kongregationen und dem Kanton an das GNW vor. 3 Vorbehalten bleiben die bestehenden oder zukünftigen Verträge betreffend das Spital des Chablais und das Zentralinstitut der Walliser Spitäler. 4 Die Modalitäten der zur Verfügung Stellung der vom Kanton erworbenen immobilen Infrastrukturen zugunsten des GNW werden in einer separaten Verordnung geregelt. * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses 800.16

Your change, as a redline

Art. 1

Zweck und Anwendungsbereich 1 Die vorliegende Verordnung präzisiert die Modalitäten der Übertragung des Eigentums an den Spitalinfrastrukturen vom Typ Immobilien (Grundstücke und Gebäude) von den Spitalvereinen und den religiösen Kongregationen an den Kanton, der diese dem GNW zur Verfügung stellt. 2 Die Verordnung sieht gleichzeitig die Modalitäten der Übertragung des Eigentums an den Spitalinfrastrukturen vom Typ Mobiliar (Ausrüstungen) von den Spitalvereinen, den religiösen Kongregationen und dem Kanton an das GNW vor. 3 Vorbehalten bleiben die bestehenden oder zukünftigen Verträge betreffend das Spital des Chablais und das Zentralinstitut der Walliser Spitäler. 4 Die Modalitäten der zur Verfügung Stellung der vom Kanton erworbenen immobilen Infrastrukturen zugunsten des GNW werden in einer separaten Verordnung geregelt. * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses 800.16

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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