Richtlinien zur Förderung der rationellen Energienutzung und erneuerbarer Energieträger (Energieförderrichtlinien)
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 11
1 Gesuche um Beiträge müssen der Abteilung Planung / Bau der Einwohnergemeinde Baar mittels Gesuchsformular vor Baubeginn der Anlage eingereicht werden. 2 Vor der Einreichung eines Baugesuchs sowie eines Gesuchs um Energieförderbeiträge wird dem Bauherrn empfohlen, die Energieberatung in Anspruch zu nehmen. 3 Aufgrund der Prüfung des Gesuches entscheidet die Abteilung Planung / Bau über die Förderzusage. 4 Die Auszahlung der Energieförderbeiträge erfolgt bei erfüllten Bedingungen nach Fertigstellung, Inbetriebnahme und Kontrolle der Anlage. Für Gesuche gemäss Art. 3 sind vom Gesuchsteller die Kopien der Rechnungen der Lieferanten und Handwerker einzureichen. 5 Der Förderbeitrag für Anlagen und Bauten wird nur an die Anlagenbesitzerin oder den Anlagebesitzer (Bauherr) ausbezahlt. 6 Ein Rechtsanspruch auf Zusicherung von Beiträgen besteht nur im Rahmen des bewilligten Budgets. Bei ausgeschöpftem Budget kann die Auszahlung auf das folgende Jahr verschoben werden. 7 Die Beitragszusage verfällt, wenn die Fertigstellung nicht innert 18 Monaten nach der Beitragszusicherung erfolgt. Wird ein Projekt nicht oder nicht in der angegebenen Art oder Zeit ausgeführt, ist die Gemeinde Baar umgehend zu benachrichtigen. 8 Beiträge, die durch falsche oder irreführende Angaben erwirkt wurden sind nach erstmaliger Aufforderung innert 30 Tagen zurückzuerstatten.
Art. 11
1 Gesuche um Beiträge müssen der Abteilung Planung / Bau der Einwohnergemeinde Baar mittels Gesuchsformular vor Baubeginn der Anlage eingereicht werden. 2 Vor der Einreichung eines Baugesuchs sowie eines Gesuchs um Energieförderbeiträge wird dem Bauherrn empfohlen, die Energieberatung in Anspruch zu nehmen. 3 Aufgrund der Prüfung des Gesuches entscheidet die Abteilung Planung / Bau über die Förderzusage. 4 Die Auszahlung der Energieförderbeiträge erfolgt bei erfüllten Bedingungen nach Fertigstellung, Inbetriebnahme und Kontrolle der Anlage. Für Gesuche gemäss Art. 3 sind vom Gesuchsteller die Kopien der Rechnungen der Lieferanten und Handwerker einzureichen. 5 Der Förderbeitrag für Anlagen und Bauten wird nur an die Anlagenbesitzerin oder den Anlagebesitzer (Bauherr) ausbezahlt. 6 Ein Rechtsanspruch auf Zusicherung von Beiträgen besteht nur im Rahmen des bewilligten Budgets. Bei ausgeschöpftem Budget kann die Auszahlung auf das folgende Jahr verschoben werden. 7 Die Beitragszusage verfällt, wenn die Fertigstellung nicht innert 18 Monaten nach der Beitragszusicherung erfolgt. Wird ein Projekt nicht oder nicht in der angegebenen Art oder Zeit ausgeführt, ist die Gemeinde Baar umgehend zu benachrichtigen. 8 Beiträge, die durch falsche oder irreführende Angaben erwirkt wurden sind nach erstmaliger Aufforderung innert 30 Tagen zurückzuerstatten.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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