Propose a change

V vom 6. September 2016 über den Schutz vor Störfällen (Störfallverordnung; StFV)

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 14 Angaben zum Transport gefährlicher Güter

1) Der Inhaber einer Eisenbahnanlage, auf der gefährliche Güter transportiert werden, hat zu den durchgeführten Transporten alle zur Ermittlung und Beurteilung des Risikos erforderlichen Angaben wie Zeitpunkt, Klassierung und Masse sowie Abgangs- und Bestimmungsort in regelmässigen Abständen, jedoch zumindest alle zwei Jahre zu erheben und dem Amt für Umweltschutz mitzuteilen. 2) Der Transportunternehmer, der gefährliche Güter auf der Strasse transportiert, hat dem Amt für Umweltschutz auf Anfrage mitzuteilen: a) seinen Namen und seine Adresse; b) eine Beschreibung des Transportbetriebs, einschliesslich der Fahrzeuge für den Transport gefährlicher Güter; c) eine Liste der transportierten und umgeschlagenen gefährlichen Güter; d) Angaben über regelmässig benützte Abstellplätze, Umschlagplätze und Reinigungseinrichtungen; e) alle weiteren zur Ermittlung und Beurteilung des Risikos erforderlichen Angaben zu den durchgeführten Transporten wie Zeitpunkt, Klassierung und Masse sowie Abgangs- und Bestimmungsorte. 3) Das Amt für Umweltschutz bearbeitet die Angaben nach Abs. 1 und 2 und leitet diese an die Inhaber der Verkehrswege weiter.

Your change, as a redline

Art. 14 Angaben zum Transport gefährlicher Güter

1) Der Inhaber einer Eisenbahnanlage, auf der gefährliche Güter transportiert werden, hat zu den durchgeführten Transporten alle zur Ermittlung und Beurteilung des Risikos erforderlichen Angaben wie Zeitpunkt, Klassierung und Masse sowie Abgangs- und Bestimmungsort in regelmässigen Abständen, jedoch zumindest alle zwei Jahre zu erheben und dem Amt für Umweltschutz mitzuteilen. 2) Der Transportunternehmer, der gefährliche Güter auf der Strasse transportiert, hat dem Amt für Umweltschutz auf Anfrage mitzuteilen: a) seinen Namen und seine Adresse; b) eine Beschreibung des Transportbetriebs, einschliesslich der Fahrzeuge für den Transport gefährlicher Güter; c) eine Liste der transportierten und umgeschlagenen gefährlichen Güter; d) Angaben über regelmässig benützte Abstellplätze, Umschlagplätze und Reinigungseinrichtungen; e) alle weiteren zur Ermittlung und Beurteilung des Risikos erforderlichen Angaben zu den durchgeführten Transporten wie Zeitpunkt, Klassierung und Masse sowie Abgangs- und Bestimmungsorte. 3) Das Amt für Umweltschutz bearbeitet die Angaben nach Abs. 1 und 2 und leitet diese an die Inhaber der Verkehrswege weiter.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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