Strassenverordnung
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 35
1 Abwasserleitungen, die in Bäche oder Flüsse münden oder sonstwie die öffentlichen Interessen gefährden könnten, und Kanalisationsleitungen, die auf öffentliches Gebiet zu liegen kommen, bedürfen der Zustimmung auch der Polizeidirektion. Art. 36 * 1 Für das Durchleitungsrecht von Leitungen jeglicher Art in der Kantonsstrasse und für die zugehörigen Bewilligungen sind neben einer Bewilligungsgebühr zu entrichten: 1. * Gebühr für Durchleitungsrecht und erstmalige Inanspruchnahme der Kantonsstrassenparzelle (Fr. je Laufmeter): a. Leitungen quer zur Strasse Fr. 20.– b. Leitungen längs zur Strasse Fr. 10.– 2. Gebühr für nachträgliche Inanspruchnahme der Kantonsstrasse zur Vornahme von Reparaturen, Erneuerung oder Beseitigung von Leitungen (Fr. je Laufmeter): a. Leitungen quer zur Strasse Fr. 10.– b. Leitungen längs zur Strasse Fr. 5.– 2 Die Gebühr gilt für alle Benützer (Private, öffentlich-rechtliche Körperschaften und Gemeinden).
Art. 35
1 Abwasserleitungen, die in Bäche oder Flüsse münden oder sonstwie die öffentlichen Interessen gefährden könnten, und Kanalisationsleitungen, die auf öffentliches Gebiet zu liegen kommen, bedürfen der Zustimmung auch der Polizeidirektion. Art. 36 * 1 Für das Durchleitungsrecht von Leitungen jeglicher Art in der Kantonsstrasse und für die zugehörigen Bewilligungen sind neben einer Bewilligungsgebühr zu entrichten: 1. * Gebühr für Durchleitungsrecht und erstmalige Inanspruchnahme der Kantonsstrassenparzelle (Fr. je Laufmeter): a. Leitungen quer zur Strasse Fr. 20.– b. Leitungen längs zur Strasse Fr. 10.– 2. Gebühr für nachträgliche Inanspruchnahme der Kantonsstrasse zur Vornahme von Reparaturen, Erneuerung oder Beseitigung von Leitungen (Fr. je Laufmeter): a. Leitungen quer zur Strasse Fr. 10.– b. Leitungen längs zur Strasse Fr. 5.– 2 Die Gebühr gilt für alle Benützer (Private, öffentlich-rechtliche Körperschaften und Gemeinden).
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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