Spesenverordnung
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 4
1 Persönliche Verpflegungsauslagen werden mit Pauschalen gemäss Anhang zu dieser Verordnung wie folgt vergütet: a für das Frühstück, sofern die Abreise von Thun vor 06.30 Uhr erfolgen muss oder Anspruch auf Übernachtung besteht, b für Hauptmahlzeiten, sofern die Abwesenheit mindestens einen halben Tag beträgt und die ganze Mittagspause beansprucht wird bzw. sofern die Ankunft in Thun nicht vor 19.30 Uhr erfolgen kann, c für diverse Nebenauslagen bei ganztägiger Abwesenheit. Bei teilweiser Abwesenheit, sofern kein Anspruch auf eine Hauptmahlzeit besteht. 2 Die Kosten für das Mittagessen bei Kursen Dritter auf Gemeindegebiet werden nach den Pauschalen gemäss Anhang vergütet. Anspruch auf die Vergütung besteht, sofern die Teilnahme durch die Vorgesetzte bzw. den Vorgesetzten erwartet wird und die Verpflegungskosten nicht im Kursgeld enthalten sind. 3 Bei Anlässen, an welchen mehrere städtische Angestellte teilnehmen, werden die tatsächlichen Kosten gegen Quittung zurückvergütet. Als Kostenrahmen gilt grundsätzlich der entsprechende Pauschalbetrag je Person gemäss Anhang zu dieser Verordnung. Höhere Kostenübernahmen im Einzelfalle sind durch den zuständigen Abteilungsleiter bzw. die zuständige Abteilungsleiterin zu bewilligen.
Art. 4
1 Persönliche Verpflegungsauslagen werden mit Pauschalen gemäss Anhang zu dieser Verordnung wie folgt vergütet: a für das Frühstück, sofern die Abreise von Thun vor 06.30 Uhr erfolgen muss oder Anspruch auf Übernachtung besteht, b für Hauptmahlzeiten, sofern die Abwesenheit mindestens einen halben Tag beträgt und die ganze Mittagspause beansprucht wird bzw. sofern die Ankunft in Thun nicht vor 19.30 Uhr erfolgen kann, c für diverse Nebenauslagen bei ganztägiger Abwesenheit. Bei teilweiser Abwesenheit, sofern kein Anspruch auf eine Hauptmahlzeit besteht. 2 Die Kosten für das Mittagessen bei Kursen Dritter auf Gemeindegebiet werden nach den Pauschalen gemäss Anhang vergütet. Anspruch auf die Vergütung besteht, sofern die Teilnahme durch die Vorgesetzte bzw. den Vorgesetzten erwartet wird und die Verpflegungskosten nicht im Kursgeld enthalten sind. 3 Bei Anlässen, an welchen mehrere städtische Angestellte teilnehmen, werden die tatsächlichen Kosten gegen Quittung zurückvergütet. Als Kostenrahmen gilt grundsätzlich der entsprechende Pauschalbetrag je Person gemäss Anhang zu dieser Verordnung. Höhere Kostenübernahmen im Einzelfalle sind durch den zuständigen Abteilungsleiter bzw. die zuständige Abteilungsleiterin zu bewilligen.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.
Sign in to file itThink it through
Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.