Reglement über den Abwasserfonds
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 2
1 Die Äufnung des Fonds richtet sich nach Art. 36 Abs. 4 der Verordnung über die Siedlungsentwässerung vom 15. September 2009. Danach wird er durch alle in der Gebührenverordnung festgelegten Gebühren und Beiträgen, durch die anfallenden Verwaltungsgebühren, durch die der Siedlungsentwässerung zukommenden Mehrwertbeiträge, durch Durchleitungsbeiträge und allfälligen weiteren in Zusammenhang mit der Siedlungsentwässerung stehenden Beiträgen, wie z.B. Subventionen, geäufnet. 2 Gemäss Art. 24 Abs. 2 Finanzhaushaltgesetz sind Spezialfinanzierungen zu verzinsen. Die Verzinsung erfolgt auf den Anfangsbestand des jeweiligen Jahres zum Sparheftzinssatz der Schaffhauser Kantonalbank, welcher am 1. Januar eines jeden Jahres gilt. 3 Gemäss Art. 36 Abs. 4 der Verordnung über die Siedlungsentwässerung vom 15. September 2009 darf der Abwasserfonds die Höhe des zweifachen Betrages der jährlich anfallenden Abwassergebühren nicht übersteigen. Name und Zweck Äufnung, Verzinsung, maximale Höhe Abwasserfonds-Reglement 4530.1
Art. 2
1 Die Äufnung des Fonds richtet sich nach Art. 36 Abs. 4 der Verordnung über die Siedlungsentwässerung vom 15. September 2009. Danach wird er durch alle in der Gebührenverordnung festgelegten Gebühren und Beiträgen, durch die anfallenden Verwaltungsgebühren, durch die der Siedlungsentwässerung zukommenden Mehrwertbeiträge, durch Durchleitungsbeiträge und allfälligen weiteren in Zusammenhang mit der Siedlungsentwässerung stehenden Beiträgen, wie z.B. Subventionen, geäufnet. 2 Gemäss Art. 24 Abs. 2 Finanzhaushaltgesetz sind Spezialfinanzierungen zu verzinsen. Die Verzinsung erfolgt auf den Anfangsbestand des jeweiligen Jahres zum Sparheftzinssatz der Schaffhauser Kantonalbank, welcher am 1. Januar eines jeden Jahres gilt. 3 Gemäss Art. 36 Abs. 4 der Verordnung über die Siedlungsentwässerung vom 15. September 2009 darf der Abwasserfonds die Höhe des zweifachen Betrages der jährlich anfallenden Abwassergebühren nicht übersteigen. Name und Zweck Äufnung, Verzinsung, maximale Höhe Abwasserfonds-Reglement 4530.1
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.