Change 1 Article Choose an article § 1 Stellung in der Rechtspflege § 2 Beruf des Patentanwalts § 3 Recht zur Beratung und Vertretung § 4 Auftreten vor den Gerichten § 4a Beiordnung von Patentanwälten bei Prozesskostenhilfe § 5 Zugang zum Beruf des Patentanwalts § 6 Technische Befähigung § 7 Ausbildung auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes § 8 Prüfung § 9 Prüfungskommission § 10 Zulassung zur Prüfung § 10a Patentsachbearbeiter § 11 Patentassessor § 12 Ausbildungs- und Prüfungsordnung § 13 Antrag auf Zulassung zur Patentanwaltschaft § 14 Versagung der Zulassung § 17 Aussetzung des Zulassungsverfahrens § 18 Zulassung § 19 Vereidigung § 20 Erlöschen der Zulassung § 21 Rücknahme und Widerruf der Zulassung § 22 Ärztliches Gutachten bei Versagung und Widerruf der Zulassung § 24 Erlöschen der Befugnis zur Führung der Berufsbezeichnung § 25 (weggefallen) § 26 Kanzlei § 27 Kanzleien in anderen Staaten § 28 Zustellungsbevollmächtigter § 29 Patentanwaltsverzeichnis, Verordnungsermächtigung § 30 Ergänzende Anwendung der Verwaltungsverfahrensgesetze § 31 Sachliche Zuständigkeit § 32 Zustellung § 33 Bestellung eines Vertreters im Verwaltungsverfahren § 34 Ermittlung des Sachverhalts und Übermittlung von Daten § 35 Ersetzung der Schriftform § 39 Allgemeine Berufspflicht § 39a Grundpflichten § 39b Werbung § 39c Inanspruchnahme von Dienstleistungen § 40 Mitteilung der Ablehnung eines Auftrags § 41 Tätigkeitsverbote bei nichtpatentanwaltlicher Vorbefassung § 41a Angestellte Patentanwälte und Syndikuspatentanwälte § 41b Zulassung als Syndikuspatentanwalt § 41c Erlöschen und Änderung der Zulassung als Syndikuspatentanwalt § 41d Besondere Vorschriften für Syndikuspatentanwälte § 42 Patentanwälte im öffentlichen Dienst § 43 Pflicht zu Übernahme der Vertretung § 43a Vergütung § 43b Erfolgshonorar § 44 Handakten § 45 Berufshaftpflichtversicherung § 45b Vertragliche Begrenzung von Ersatzansprüchen § 46 Bestellung einer Vertretung § 47 Befugnisse der Vertretung § 48 Bestellung eines Abwicklers der Kanzlei § 49 Besondere Pflichten gegenüber dem Vorstand der Patentanwaltskammer § 50 Zwangsgeld bei Verletzung der besonderen Pflichten § 51 Mitgliederakten § 52 Ausbildung von Bewerberinnen und Bewerbern für die Patentanwaltschaft § 52a Satzungskompetenz § 52b Berufsausübungsgesellschaften § 52c Berufsausübungsgesellschaften mit Angehörigen anderer Berufe § 52d Berufspflichten bei beruflicher Zusammenarbeit § 52e Berufspflichten der Berufsausübungsgesellschaft § 52f Zulassung § 52g Zulassungsverfahren; Anzeigepflicht § 52h Erlöschen, Rücknahme und Widerruf der Zulassung; Abwickler § 52i Gesellschafter- und Kapitalstruktur von Berufsausübungsgesellschaften § 52j Geschäftsführungsorgane; Aufsichtsorgane § 52k Recht zur Beratung und Vertretung § 52l Kanzlei der Berufsausübungsgesellschaft § 52m Berufshaftpflichtversicherung § 52n Mindestversicherungssumme und Jahreshöchstleistung § 52o Patentanwaltsgesellschaft § 52p Bürogemeinschaft § 53 Bildung und Zusammensetzung der Patentanwaltskammer § 54 Aufgaben der Patentanwaltskammer § 55 Organe der Patentanwaltskammer § 56 Satzung der Patentanwaltskammer § 57 Stellung der Patentanwaltskammer § 58 Zusammensetzung des Vorstands § 59 Voraussetzungen der Wählbarkeit § 60 Verlust der Wählbarkeit § 61 Recht zur Ablehnung der Wahl § 62 Wahlperiode § 63 Vorzeitiges Ausscheiden eines Vorstandsmitglieds § 64 Wahl des Präsidenten, des Schriftführers und des Schatzmeisters § 65 Sitzungen des Vorstands § 66 Beschlußfähigkeit des Vorstands § 67 Beschlüsse des Vorstands § 68 Abteilungen des Vorstands § 69 Aufgaben des Vorstands § 69a Verwaltungsbehörde für Ordnungswidrigkeiten § 70 Rügerecht des Vorstands § 70a Antrag auf Entscheidung des Landgerichts § 71 Verschwiegenheitspflicht; Inanspruchnahme von Dienstleistungen § 72 Ehrenamtliche Tätigkeit des Vorstands § 73 Aufgaben des Präsidenten § 74 Berichte über die Tätigkeit der Kammer und über Wahlergebnisse § 75 Aufgaben des Schriftführers § 76 Aufgaben des Schatzmeisters § 77 Einziehung rückständiger Beiträge § 78 Einberufung der Kammerversammlung § 79 Einladung und Einberufungsfrist § 79a Durchführung der Kammerversammlung § 80 Ankündigung der Tagesordnung § 81 Wahlen und Beschlüsse der Kammerversammlung § 82 Aufgaben der Kammerversammlung § 82a Prüfung der Berufsordnung und der Satzung der Kammer § 85 Kammer für Patentanwaltssachen bei dem Landgericht § 86 Senat für Patentanwaltssachen bei dem Oberlandesgericht § 87 Patentanwaltliche Mitglieder § 88 Rechtsstellung der patentanwaltlichen Mitglieder § 89 Ende des Amtes des patentanwaltlichen Mitglieds § 90 Senat für Patentanwaltssachen bei dem Bundesgerichtshof § 91 Patentanwälte als Beisitzer § 92 Rechtsstellung der Patentanwälte als Beisitzer § 93 Beendigung des Amtes des Beisitzers § 94 Reihenfolge der Teilnahme an den Sitzungen § 94a Rechtsweg und sachliche Zuständigkeit § 94b Anwendung der Verwaltungsgerichtsordnung § 94c Klagegegner und Vertretung § 94d Berufung § 94e Klagen gegen Wahlen und Beschlüsse § 94f Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren § 94g Verwendung gefälschter Berufsqualifikationsnachweise § 95 Ahndung einer Pflichtverletzung § 95a Leitungspersonen § 95b Rechtsnachfolger § 96 Berufsgerichtliche Maßnahmen § 97 Verjährung von Pflichtverletzungen § 97a Rüge und berufsgerichtliche Maßnahme § 97b Anderweitige Ahndung § 98 Vorschriften für das Verfahren und den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren § 99 Keine Verhaftung des Patentanwalts § 100 Verteidigung § 101 Akteneinsicht des Patentanwalts § 102 Verhältnis des berufsgerichtlichen Verfahrens zum Straf- oder Bußgeldverfahren § 102a Verhältnis des berufsgerichtlichen Verfahrens zu berufsaufsichtlichen Verfahren nach anderen Berufsgesetzen § 102b Aussetzung des berufsgerichtlichen Verfahrens § 103 Berufsgerichtliches Verfahren gegen Leitungspersonen und Berufsausübungsgesellschaften § 103a Vertretung von Berufsausübungsgesellschaften § 103b Besonderer Vertreter § 103c Verfahrenseintritt von Rechtsnachfolgern § 103d Vernehmung des gesetzlichen Vertreters § 104 Zuständigkeit § 105 Mitwirkung der Staatsanwaltschaft § 106 Einleitung des berufsgerichtlichen Verfahrens § 107 Gerichtliche Entscheidung über die Einleitung § 108 Antrag des Patentanwalts auf Einleitung des berufsgerichtlichen Verfahrens § 115 Inhalt der Anschuldigungsschrift § 116 Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens § 117 Rechtskraftwirkung eines ablehnenden Beschlusses § 118 Zustellung des Eröffnungsbeschlusses § 119 Hauptverhandlung trotz Ausbleibens des Mitglieds der Patentanwaltskammer § 121 Beweisaufnahme durch einen ersuchten Richter § 122 Verlesen von Protokollen § 123 Entscheidung § 124 Beschwerde § 125 Berufung § 126 Mitwirkung der Staatsanwaltschaft § 127 Revision § 128 Einlegung der Revision und Verfahren § 129 Mitwirkung der Staatsanwaltschaft vor dem Bundesgerichtshof § 130 Anordnung der Beweissicherung § 131 Verfahren § 132 Voraussetzung des Verbots § 133 Mündliche Verhandlung § 134 Abstimmung über das Verbot § 135 Verbot im Anschluß an die Hauptverhandlung § 136 Zustellung des Beschlusses § 137 Wirkungen des Verbots § 138 Zuwiderhandlungen gegen das Verbot § 139 Beschwerde § 140 Außerkrafttreten des Verbots § 141 Aufhebung des Verbots § 142 Mitteilung des Verbots § 143 Bestellung einer Vertretung § 144 Vollstreckung berufsgerichtlicher Maßnahmen § 144a Tilgung § 145 Erhebung von Verwaltungsgebühren und Auslagen § 146 Gerichtskosten § 147 Streitwert § 148 Gerichtskosten § 149 Kosten bei Anträgen auf Einleitung des berufsgerichtlichen Verfahrens § 150 Kostenpflicht des Verurteilten § 150a Kostenpflicht im Verfahren bei Anträgen auf Entscheidung des Landgerichts § 151 Haftung der Patentanwaltskammer § 155 Beratung und Vertretung von Dritten § 155a Tätigkeitsverbote bei weiterer Tätigkeit als Patentanwalt § 156 Auftreten vor den Gerichten § 157 Ausländische Patentanwaltsberufe; Verordnungsermächtigung § 158 Aufnahme in die Patentanwaltskammer und berufliche Stellung; Rücknahme und Widerruf § 159 Ausländische Berufsausübungsgesellschaften § 160 Inhaber von Erlaubnisscheinen § 161 Maßgabe nach dem Einigungsvertrag § 162 Zulassung und Befugnisse bestehender Berufsausübungsgesellschaften § 163 Übergangsvorschrift zu aufsichtsrechtlichen Verfahren bei Wegfall der doppelten Kammermitgliedschaft Anlage 1 (zu § 52a Absatz 4 Satz 1)Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen Anlage 2 (zu § 146 Satz 1 und § 148 Satz 1)Gebührenverzeichnis
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§ 28 Zustellungsbevollmächtigter
(1) Ist der Patentanwalt von der Pflicht befreit, eine Kanzlei zu unterhalten, so hat er der Patentanwaltskammer einen Zustellungsbevollmächtigten zu benennen, der im Inland wohnt oder dort einen Geschäftsraum hat.
(2) An den Zustellungsbevollmächtigten kann, auch von Anwalt zu Anwalt, wie an den Patentanwalt selbst zugestellt werden (§ 173 Absatz 1 und 2, §§ 175, 195 der Zivilprozessordnung).
(3) Ist ein Zustellungsbevollmächtigter entgegen Absatz 1 nicht benannt, so kann die Zustellung durch Aufgabe zur Post bewirkt werden (§ 184 der Zivilprozessordnung). Das Gleiche gilt, wenn eine Zustellung an den Zustellungsbevollmächtigten nicht ausführbar ist.
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§ 28 Zustellungsbevollmächtigter
(1) Ist der Patentanwalt von der Pflicht befreit, eine Kanzlei zu unterhalten, so hat er der Patentanwaltskammer einen Zustellungsbevollmächtigten zu benennen, der im Inland wohnt oder dort einen Geschäftsraum hat.
(2) An den Zustellungsbevollmächtigten kann, auch von Anwalt zu Anwalt, wie an den Patentanwalt selbst zugestellt werden (§ 173 Absatz 1 und 2, §§ 175, 195 der Zivilprozessordnung).
(3) Ist ein Zustellungsbevollmächtigter entgegen Absatz 1 nicht benannt, so kann die Zustellung durch Aufgabe zur Post bewirkt werden (§ 184 der Zivilprozessordnung). Das Gleiche gilt, wenn eine Zustellung an den Zustellungsbevollmächtigten nicht ausführbar ist.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.