Bundesgesetz über die Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981
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Change 1
Art. 15 Wissenschaftliche Aufarbeitung
1 Der Bundesrat sorgt für die umfassende wissenschaftliche Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und der Fremdplatzierungen vor 1981. 2 Eine unabhängige Kommission befasst sich mit der wissenschaftlichen Aufarbeitung der administrativen Versorgungen; dabei berücksichtigt sie auch andere fürsorgerische Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen. 3 Die Ergebnisse der wissenschaftlichen Aufarbeitung werden veröffentlicht. Personendaten werden anonymisiert. 4 Die zuständige Behörde sorgt in Zusammenarbeit mit der unabhängigen Kommission und anderen Trägern der wissenschaftlichen Aufarbeitung für die Verbreitung und die Nutzung der Ergebnisse der wissenschaftlichen Aufarbeitung. 5 Sie kann insbesondere die folgenden Massnahmen fördern: a. Medienproduktionen, Ausstellungen und Vorträge zum Thema; b. die Aufbereitung in Lehrmitteln der obligatorischen Schule und Schulen der Sekundarstufe II; c. die Sensibilisierung der Öffentlichkeit sowie der Behörden, Institutionen und Privatpersonen, die nach geltendem Recht mit fürsorgerischen Zwangsmassnahmen oder Fremdplatzierungen befasst sind.
Art. 15 Wissenschaftliche Aufarbeitung
1 Der Bundesrat sorgt für die umfassende wissenschaftliche Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und der Fremdplatzierungen vor 1981. 2 Eine unabhängige Kommission befasst sich mit der wissenschaftlichen Aufarbeitung der administrativen Versorgungen; dabei berücksichtigt sie auch andere fürsorgerische Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen. 3 Die Ergebnisse der wissenschaftlichen Aufarbeitung werden veröffentlicht. Personendaten werden anonymisiert. 4 Die zuständige Behörde sorgt in Zusammenarbeit mit der unabhängigen Kommission und anderen Trägern der wissenschaftlichen Aufarbeitung für die Verbreitung und die Nutzung der Ergebnisse der wissenschaftlichen Aufarbeitung. 5 Sie kann insbesondere die folgenden Massnahmen fördern: a. Medienproduktionen, Ausstellungen und Vorträge zum Thema; b. die Aufbereitung in Lehrmitteln der obligatorischen Schule und Schulen der Sekundarstufe II; c. die Sensibilisierung der Öffentlichkeit sowie der Behörden, Institutionen und Privatpersonen, die nach geltendem Recht mit fürsorgerischen Zwangsmassnahmen oder Fremdplatzierungen befasst sind.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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