Bundesgesetz über die Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 21c Übergangsbestimmung zur Änderung vom 27. September 2024
Artikel 4 Absätze 7 und 8 gilt, soweit er die Bereiche Steuern, Ergänzungsleistungen, Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose sowie Sozialhilfe betrifft, auch für Solidaritätsbeiträge von Kantonen und Gemeinden, die vor dem Inkrafttreten dieser Änderung vom 27. September 2024 ausbezahlt worden sind. Für diese Solidaritätsbeiträge gilt: a. Die Steuerveranlagungen werden von Amtes wegen revidiert. b. Für Verfügungen über jährliche Ergänzungsleistungen und für Verfügungen über Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose gilt Artikel 21a sinngemäss. c. Verfügungen betreffend Sozialhilfe werden auf Antrag des Opfers in Wiedererwägung gezogen. Eingefügt durch Ziff. I des BG vom 27. Sept. 2024 (Behandlung von kantonalen und kommunalen Solidaritätsbeiträgen), in Kraft seit 1. Febr. 2025 (AS 2025 51; BBl 2024 953, 1132).
Art. 21c Übergangsbestimmung zur Änderung vom 27. September 2024
Artikel 4 Absätze 7 und 8 gilt, soweit er die Bereiche Steuern, Ergänzungsleistungen, Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose sowie Sozialhilfe betrifft, auch für Solidaritätsbeiträge von Kantonen und Gemeinden, die vor dem Inkrafttreten dieser Änderung vom 27. September 2024 ausbezahlt worden sind. Für diese Solidaritätsbeiträge gilt: a. Die Steuerveranlagungen werden von Amtes wegen revidiert. b. Für Verfügungen über jährliche Ergänzungsleistungen und für Verfügungen über Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose gilt Artikel 21a sinngemäss. c. Verfügungen betreffend Sozialhilfe werden auf Antrag des Opfers in Wiedererwägung gezogen. Eingefügt durch Ziff. I des BG vom 27. Sept. 2024 (Behandlung von kantonalen und kommunalen Solidaritätsbeiträgen), in Kraft seit 1. Febr. 2025 (AS 2025 51; BBl 2024 953, 1132).
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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