Bundesgesetz über die Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 22 Referendum und Inkrafttreten
1 Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum. 2 Es ist im Bundesblatt zu publizieren, sobald die Volksinitiative «Wiedergutmachung für Verdingkinder und Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen (Wiedergutmachungsinitiative)» zurückgezogen oder abgelehnt worden ist. 3 Steht zehn Tage nach Ablauf der Referendumsfrist fest, dass gegen das Gesetz kein Referendum zustande gekommen ist, so tritt es am ersten Tag des dritten Monats nach dem Ablauf der Referendumsfrist in Kraft. 4 Steht erst später fest, dass kein Referendum zustande gekommen ist, so bestimmt der Bundesrat das Inkrafttreten. 5 Kommt das Referendum zustande und wird das Gesetz in der Volksabstimmung angenommen, so tritt es am Tag nach der Erwahrung der Abstimmungsergebnisse in Kraft. Datum des Inkrafttretens: 1. April 2017 BBl 2016 7924; 2017 773 Siehe Art. 22 Abs. 3
Art. 22 Referendum und Inkrafttreten
1 Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum. 2 Es ist im Bundesblatt zu publizieren, sobald die Volksinitiative «Wiedergutmachung für Verdingkinder und Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen (Wiedergutmachungsinitiative)» zurückgezogen oder abgelehnt worden ist. 3 Steht zehn Tage nach Ablauf der Referendumsfrist fest, dass gegen das Gesetz kein Referendum zustande gekommen ist, so tritt es am ersten Tag des dritten Monats nach dem Ablauf der Referendumsfrist in Kraft. 4 Steht erst später fest, dass kein Referendum zustande gekommen ist, so bestimmt der Bundesrat das Inkrafttreten. 5 Kommt das Referendum zustande und wird das Gesetz in der Volksabstimmung angenommen, so tritt es am Tag nach der Erwahrung der Abstimmungsergebnisse in Kraft. Datum des Inkrafttretens: 1. April 2017 BBl 2016 7924; 2017 773 Siehe Art. 22 Abs. 3
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.
Sign in to file it