Personalreglement der Stadt Luzern (PR)
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 10
14 Ordentliche Kündigung 1 Das Arbeitsverhältnis kann beiderseits unter Einhaltung der Fristen, Termine und Formvorschriften gemäss Art. 9a und 9b durch Kündigung beendet werden. 2 Die zuständige Behörde kann aus sachlich hinreichenden Gründen das Arbeitsverhältnis ordentlich kündigen, insbesondere wegen: a. Verletzung wichtiger gesetzlicher oder vertraglicher Pflichten; b. Mängel in der Leistung und im Verhalten; c. mangelnder Eignung oder Bereitschaft, die im Arbeitsvertrag vereinbarte Arbeit zu verrichten; d. mangelnder Bereitschaft zur Verrichtung zumutbarer anderer Arbeit; e. Aufhebung oder Anpassung der Stelle aus organisatorischen oder wirtschaftlichen Gründen und eine andere, zumutbare Arbeit kann nicht angeboten werden oder wird abgelehnt; f. Wegfall einer Anstellungsbedingung. 3 Vor der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses aus Gründen, welche die oder der einzelne Mitarbeitende zu vertreten hat, muss die zuständige Behörde eine Mahnung aussprechen. Sie hat dabei eine Bewährungsfrist anzusetzen und für den Fall der Nichtbewährung die Kündigung anzudrohen. 13 Eingefügt durch Änderung vom 14. Juni 2012, in Kraft seit 1. Januar 2013. 14 Fassung gemäss Änderung vom 14. Juni 2012, in Kraft seit 1. Januar 2013.
Art. 10
14 Ordentliche Kündigung 1 Das Arbeitsverhältnis kann beiderseits unter Einhaltung der Fristen, Termine und Formvorschriften gemäss Art. 9a und 9b durch Kündigung beendet werden. 2 Die zuständige Behörde kann aus sachlich hinreichenden Gründen das Arbeitsverhältnis ordentlich kündigen, insbesondere wegen: a. Verletzung wichtiger gesetzlicher oder vertraglicher Pflichten; b. Mängel in der Leistung und im Verhalten; c. mangelnder Eignung oder Bereitschaft, die im Arbeitsvertrag vereinbarte Arbeit zu verrichten; d. mangelnder Bereitschaft zur Verrichtung zumutbarer anderer Arbeit; e. Aufhebung oder Anpassung der Stelle aus organisatorischen oder wirtschaftlichen Gründen und eine andere, zumutbare Arbeit kann nicht angeboten werden oder wird abgelehnt; f. Wegfall einer Anstellungsbedingung. 3 Vor der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses aus Gründen, welche die oder der einzelne Mitarbeitende zu vertreten hat, muss die zuständige Behörde eine Mahnung aussprechen. Sie hat dabei eine Bewährungsfrist anzusetzen und für den Fall der Nichtbewährung die Kündigung anzudrohen. 13 Eingefügt durch Änderung vom 14. Juni 2012, in Kraft seit 1. Januar 2013. 14 Fassung gemäss Änderung vom 14. Juni 2012, in Kraft seit 1. Januar 2013.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.
Sign in to file itThink it through
Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.