Gesetz über die Naturgefahren und den Wasserbau
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 12
Baubewilligungen in Gefahrengebieten 1 Für sämtliche raumplanerischen Vorhaben und für alle Bauvorhaben oder Anlagen, die ein gefährdetes Gebiet betreffen, ist eine Vormeinung der zuständigen Dienststelle erforderlich. 2 In Gebieten, in denen erfahrungsgemäss eine Gefährdung besteht oder eine solche zu erwarten ist (nachfolgend: Gefahrengebiet), und wenn diese Gefährdung erheblich ist: a) werden keine neuen Bauten und Anlagen bewilligt. Ausnahmen hiervon sind gemäss den in der Verordnung festgelegten Ausnahmebedingungen möglich; b) Umbauten, Erneuerungen und Zweckänderungen werden nur bewilligt, wenn dadurch das Risiko vermindert wird, oder, ausnahmsweise, unverändert bleibt. 3 In Gebieten mit mittlerer oder geringer Gefährdung sowie in Gebieten mit Restgefährdung dürfen neue Bauten und Anlagen, Umbauten und Zweckänderungen nur bewilligt werden, wenn die in der Verordnung definierten Ausnahmebedingungen erfüllt sind. 4 Die Dienststelle kann in begründeten Fällen, auf Grundlage einer Expertise, Ausnahmen genehmigen.
Art. 12
Baubewilligungen in Gefahrengebieten 1 Für sämtliche raumplanerischen Vorhaben und für alle Bauvorhaben oder Anlagen, die ein gefährdetes Gebiet betreffen, ist eine Vormeinung der zuständigen Dienststelle erforderlich. 2 In Gebieten, in denen erfahrungsgemäss eine Gefährdung besteht oder eine solche zu erwarten ist (nachfolgend: Gefahrengebiet), und wenn diese Gefährdung erheblich ist: a) werden keine neuen Bauten und Anlagen bewilligt. Ausnahmen hiervon sind gemäss den in der Verordnung festgelegten Ausnahmebedingungen möglich; b) Umbauten, Erneuerungen und Zweckänderungen werden nur bewilligt, wenn dadurch das Risiko vermindert wird, oder, ausnahmsweise, unverändert bleibt. 3 In Gebieten mit mittlerer oder geringer Gefährdung sowie in Gebieten mit Restgefährdung dürfen neue Bauten und Anlagen, Umbauten und Zweckänderungen nur bewilligt werden, wenn die in der Verordnung definierten Ausnahmebedingungen erfüllt sind. 4 Die Dienststelle kann in begründeten Fällen, auf Grundlage einer Expertise, Ausnahmen genehmigen.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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