Gesetz über die Naturgefahren und den Wasserbau
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Change 1
Art. 18
Grundsätze für den Unterhalt der Fliessgewässer und Seen 1 Die Fliessgewässer und Seen müssen unterhalten werden, um das erforderliche Schutzniveau zu gewährleisten. 2 Als Unterhalt gelten alle Massnahmen zur Sicherstellung eines dynamischen und natürlichen Abflusses, unter Berücksichtigung der Sicherheits- und Umweltanforderungen und der gesetzlichen Bestimmungen in Bezug auf die Auengebiete. 3 Der Unterhalt der Fliessgewässer und Seen umfasst namentlich: a) die Ausräumungs- und Aufräumungsarbeiten; b) den Unterhalt der Ufer, Böschungen und Unterhaltswege; c) einfache Massnahmen zur Stabilisierung von Flussbett und Böschungen; d) die Pflege der Ufervegetation, inklusive der angemessenen Bekämpfung von invasiven gebietsfremden Pflanzen (Neophyten), und differenzierte Massnahmen für die Förderung der Biodiversität; e) die Arbeiten, die gegebenenfalls erforderlich sind, um die Schiffbarkeit der Fliessgewässer und Seen entsprechend der Spezialgesetzgebung oder der diesbezüglichen Konzessionen zu gewährleisten; f) die Landschaftspflege und den Unterhalt von Freizeit- und Erholungsgebieten, die im Rahmen von Revitalisierungsprojekten erstellt worden sind.
Art. 18
Grundsätze für den Unterhalt der Fliessgewässer und Seen 1 Die Fliessgewässer und Seen müssen unterhalten werden, um das erforderliche Schutzniveau zu gewährleisten. 2 Als Unterhalt gelten alle Massnahmen zur Sicherstellung eines dynamischen und natürlichen Abflusses, unter Berücksichtigung der Sicherheits- und Umweltanforderungen und der gesetzlichen Bestimmungen in Bezug auf die Auengebiete. 3 Der Unterhalt der Fliessgewässer und Seen umfasst namentlich: a) die Ausräumungs- und Aufräumungsarbeiten; b) den Unterhalt der Ufer, Böschungen und Unterhaltswege; c) einfache Massnahmen zur Stabilisierung von Flussbett und Böschungen; d) die Pflege der Ufervegetation, inklusive der angemessenen Bekämpfung von invasiven gebietsfremden Pflanzen (Neophyten), und differenzierte Massnahmen für die Förderung der Biodiversität; e) die Arbeiten, die gegebenenfalls erforderlich sind, um die Schiffbarkeit der Fliessgewässer und Seen entsprechend der Spezialgesetzgebung oder der diesbezüglichen Konzessionen zu gewährleisten; f) die Landschaftspflege und den Unterhalt von Freizeit- und Erholungsgebieten, die im Rahmen von Revitalisierungsprojekten erstellt worden sind.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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