Gesetz über die Naturgefahren und den Wasserbau
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 30
Dringliche Massnahmen und Instandsetzungen 1 Dringliche Massnahmen und Instandsetzungen zur Verhinderung eines unmittelbar bevorstehenden erheblichen Schadens oder zur Wiederherstellung der Sicherheit nach einem bereits eingetretenen Ereignis bedürfen keiner öffentlichen Projektauflage. Die erforderlichen Spezialbewilligungen für dringliche Massnahmen und Instandsetzungen können nachträglich einverlangt werden. 2 Die zuständige Behörde veranlasst die dringlichen Massnahmen sowie die Instandsetzungen und konsultiert, soweit möglich, die zuständigen kantonalen Stellen. 3 Die Instandsetzung einer Baute umfasst die Wiederherstellung der Sicherheit und der Gebrauchstauglichkeit der Baute. 4 Die Instandsetzung eines Fliessgewässers umfasst die Wiederherstellung eines dynamischen und natürlichen Wasserabflusses unter Berücksichtigung von Sicherheits- und Umweltanforderungen. 5 Dringliche Massnahmen und Instandsetzungen, deren Ausmass über die Wiederherstellung des Ausgangszustands hinausgehen, bedürfen der Genehmigung des Staatsrats. 3 Verfahrensbestimmungen 3.1 Allgemeine Bestimmungen
Art. 30
Dringliche Massnahmen und Instandsetzungen 1 Dringliche Massnahmen und Instandsetzungen zur Verhinderung eines unmittelbar bevorstehenden erheblichen Schadens oder zur Wiederherstellung der Sicherheit nach einem bereits eingetretenen Ereignis bedürfen keiner öffentlichen Projektauflage. Die erforderlichen Spezialbewilligungen für dringliche Massnahmen und Instandsetzungen können nachträglich einverlangt werden. 2 Die zuständige Behörde veranlasst die dringlichen Massnahmen sowie die Instandsetzungen und konsultiert, soweit möglich, die zuständigen kantonalen Stellen. 3 Die Instandsetzung einer Baute umfasst die Wiederherstellung der Sicherheit und der Gebrauchstauglichkeit der Baute. 4 Die Instandsetzung eines Fliessgewässers umfasst die Wiederherstellung eines dynamischen und natürlichen Wasserabflusses unter Berücksichtigung von Sicherheits- und Umweltanforderungen. 5 Dringliche Massnahmen und Instandsetzungen, deren Ausmass über die Wiederherstellung des Ausgangszustands hinausgehen, bedürfen der Genehmigung des Staatsrats. 3 Verfahrensbestimmungen 3.1 Allgemeine Bestimmungen
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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