Gesetz über die Naturgefahren und den Wasserbau
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 63
Straftatbestände und Strafandrohungen 1 Mit einer Busse von 1'000 bis 100'000 Franken wird von der für das Leitverfahren zuständigen Behörde bestraft: a) wer als Verantwortlicher (namentlich als Konzessionär, Begünstigter einer Bewilligung, Projektverantwortlicher, Bauherr, Ingenieur, Bauleiter, Bauunternehmer) Bauarbeiten ohne rechtskräftige Genehmigung, Konzession oder Bewilligung ausführt oder ausführen lässt, Arbeiten ohne vorherige Zustimmung der zuständigen Behörde weitervergibt, die Bedingungen und Auflagen der erteilten Genehmigung, Konzession oder Bewilligung nicht einhält, eine Genehmigung, Konzession oder Bewilligung auf der Grundlage ungenauer Angaben beantragt; b) wer eine gesetzlich auferlegte Pflicht nicht erfüllt; c) wer in irgendeiner anderen Weise gegen das vorliegende Gesetz oder dessen Ausführungsbestimmungen verstösst. 2 In schweren Fällen, namentlich bei der Realisierung eines Projekts trotz verweigerter Genehmigung, bei Verletzung der Vorschriften aus Habgier oder im Wiederholungsfall, kann die Busse bis auf 200’000 Franken erhöht werden. Ausserdem sind Vermögenswerte, die durch eine Straftat erlangt worden sind, gemäss den Bestimmungen des Schweizerischen Strafgesetzbuches einzuziehen. 3 Darüber hinaus wird eine Busse von mindestens 10’000 Franken gegenüber demjenigen ausgesprochen, der Bauarbeiten fortsetzt, den Betrieb weiterführt oder die Anlage weiterhin nutzt, obwohl ihm eine Einstellungsverfügung oder ein Verbot zugestellt wurde. 4 In leichten Fällen kann die in Absatz 1 vorgesehene Busse reduziert werden. 5 Strengere Strafbestimmungen anderer Gesetze bleiben vorbehalten. 6 Wird eine Widerhandlung beim Besorgen der Angelegenheiten einer juristischen Person, Kollektiv- oder Kommanditgesellschaft, Einzelunternehmung oder Personengesamtheit ohne Rechtspersönlichkeit oder sonst in Ausübung geschäftlicher oder dienstlicher Verrichtungen für einen Dritten begangen, so kann die für das Leitverfahren zuständige Behörde auf die Verfolgung der natürlichen Person verzichten.
Art. 63
Straftatbestände und Strafandrohungen 1 Mit einer Busse von 1'000 bis 100'000 Franken wird von der für das Leitverfahren zuständigen Behörde bestraft: a) wer als Verantwortlicher (namentlich als Konzessionär, Begünstigter einer Bewilligung, Projektverantwortlicher, Bauherr, Ingenieur, Bauleiter, Bauunternehmer) Bauarbeiten ohne rechtskräftige Genehmigung, Konzession oder Bewilligung ausführt oder ausführen lässt, Arbeiten ohne vorherige Zustimmung der zuständigen Behörde weitervergibt, die Bedingungen und Auflagen der erteilten Genehmigung, Konzession oder Bewilligung nicht einhält, eine Genehmigung, Konzession oder Bewilligung auf der Grundlage ungenauer Angaben beantragt; b) wer eine gesetzlich auferlegte Pflicht nicht erfüllt; c) wer in irgendeiner anderen Weise gegen das vorliegende Gesetz oder dessen Ausführungsbestimmungen verstösst. 2 In schweren Fällen, namentlich bei der Realisierung eines Projekts trotz verweigerter Genehmigung, bei Verletzung der Vorschriften aus Habgier oder im Wiederholungsfall, kann die Busse bis auf 200’000 Franken erhöht werden. Ausserdem sind Vermögenswerte, die durch eine Straftat erlangt worden sind, gemäss den Bestimmungen des Schweizerischen Strafgesetzbuches einzuziehen. 3 Darüber hinaus wird eine Busse von mindestens 10’000 Franken gegenüber demjenigen ausgesprochen, der Bauarbeiten fortsetzt, den Betrieb weiterführt oder die Anlage weiterhin nutzt, obwohl ihm eine Einstellungsverfügung oder ein Verbot zugestellt wurde. 4 In leichten Fällen kann die in Absatz 1 vorgesehene Busse reduziert werden. 5 Strengere Strafbestimmungen anderer Gesetze bleiben vorbehalten. 6 Wird eine Widerhandlung beim Besorgen der Angelegenheiten einer juristischen Person, Kollektiv- oder Kommanditgesellschaft, Einzelunternehmung oder Personengesamtheit ohne Rechtspersönlichkeit oder sonst in Ausübung geschäftlicher oder dienstlicher Verrichtungen für einen Dritten begangen, so kann die für das Leitverfahren zuständige Behörde auf die Verfolgung der natürlichen Person verzichten.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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