Geschäftsreglement des Grossen Stadtrates (GR GRSTR)
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 117
Informationsrechte 1 Die Kommission kann a. Augenscheine vornehmen und Sachverständige beiziehen, massgebend dazu sind die Bestimmungen der Schweizerischen Zivilprozessordnung vom 19. Dezember 2008 für Sachverhaltsermittlungen, b. Auskunftspersonen befragen, Seite 43/45 c. Zeuginnen und Zeugen einvernehmen, massgebend sind die Bestimmungen der Schweizerischen Strafprozessordnung vom 5. Oktober 2007 für Sachverhaltsermittlungen, d. von Amtsstellen, Behördenmitgliedern, Angestellten der Stadt Luzern und städtischen Beteiligungen bzw. Trägern städtischer Aufgaben sowie Privatpersonen, soweit sie der Zeugenpflicht unterstehen, mündlich oder schriftlich direkt Auskünfte einholen, e. von allen Personen in öffentlicher Funktion sowie von Privatpersonen, soweit sie der Zeugenpflicht unterstehen, Akten erhalten, f. sämtliche Akten der Verwaltung, des Stadtrates und des Finanzinspektorats beiziehen. 2 Die Bestimmungen über die Auskunftspflicht gemäss Art. 111 sind massgebend.
Art. 117
Informationsrechte 1 Die Kommission kann a. Augenscheine vornehmen und Sachverständige beiziehen, massgebend dazu sind die Bestimmungen der Schweizerischen Zivilprozessordnung vom 19. Dezember 2008 für Sachverhaltsermittlungen, b. Auskunftspersonen befragen, Seite 43/45 c. Zeuginnen und Zeugen einvernehmen, massgebend sind die Bestimmungen der Schweizerischen Strafprozessordnung vom 5. Oktober 2007 für Sachverhaltsermittlungen, d. von Amtsstellen, Behördenmitgliedern, Angestellten der Stadt Luzern und städtischen Beteiligungen bzw. Trägern städtischer Aufgaben sowie Privatpersonen, soweit sie der Zeugenpflicht unterstehen, mündlich oder schriftlich direkt Auskünfte einholen, e. von allen Personen in öffentlicher Funktion sowie von Privatpersonen, soweit sie der Zeugenpflicht unterstehen, Akten erhalten, f. sämtliche Akten der Verwaltung, des Stadtrates und des Finanzinspektorats beiziehen. 2 Die Bestimmungen über die Auskunftspflicht gemäss Art. 111 sind massgebend.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.
Sign in to file itThink it through
Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.