Geschäftsreglement des Grossen Stadtrates (GR GRSTR)
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 16
Ausstand 1 Massgebend für den Ausstand ist das kantonale Recht. 2 In der Regel gilt keine Ausstandspflicht bei Wahlen und bei Beratungsgegenständen von allgemeiner politischer Tragweite, wie insbesondere die Gesetzgebung, das Budget, der Aufgaben- und Finanzplan, die Rechnung, der Jahresbericht und die generellen Planungen. Wird die eigene Wahl angefochten, so tritt das betroffene Ratsmitglied in den Ausstand. Bei parlamentarischen Vorstössen gilt die Ausstandspflicht bei der Behandlung von Motionen und Postulaten. Eine entsprechende Pflicht gilt bei Bevölkerungsanträgen. 3 Die Mitglieder des Grossen Stadtrates melden die Ausstandsgründe vor Beginn der Beratung der Ratspräsidentin oder dem Ratspräsidenten bzw. der Kommissionspräsidentin oder dem Kommissionspräsidenten. Die anderen Mitglieder des Grossen Stadtrates können den Antrag auf Ausstand stellen. Der Grosse Stadtrat bzw. die Kommission entscheidet abschliessend. 4 Der Ausstand und der Entscheid werden im Protokoll vermerkt. Der Ausstand verlangt, dass das betroffene Mitglied des Grossen Stadtrates weder am Entscheid betreffend den Ausstand noch an den Beratungen und an der Entscheidfindung mitwirken kann. Seite 8/45
Art. 16
Ausstand 1 Massgebend für den Ausstand ist das kantonale Recht. 2 In der Regel gilt keine Ausstandspflicht bei Wahlen und bei Beratungsgegenständen von allgemeiner politischer Tragweite, wie insbesondere die Gesetzgebung, das Budget, der Aufgaben- und Finanzplan, die Rechnung, der Jahresbericht und die generellen Planungen. Wird die eigene Wahl angefochten, so tritt das betroffene Ratsmitglied in den Ausstand. Bei parlamentarischen Vorstössen gilt die Ausstandspflicht bei der Behandlung von Motionen und Postulaten. Eine entsprechende Pflicht gilt bei Bevölkerungsanträgen. 3 Die Mitglieder des Grossen Stadtrates melden die Ausstandsgründe vor Beginn der Beratung der Ratspräsidentin oder dem Ratspräsidenten bzw. der Kommissionspräsidentin oder dem Kommissionspräsidenten. Die anderen Mitglieder des Grossen Stadtrates können den Antrag auf Ausstand stellen. Der Grosse Stadtrat bzw. die Kommission entscheidet abschliessend. 4 Der Ausstand und der Entscheid werden im Protokoll vermerkt. Der Ausstand verlangt, dass das betroffene Mitglied des Grossen Stadtrates weder am Entscheid betreffend den Ausstand noch an den Beratungen und an der Entscheidfindung mitwirken kann. Seite 8/45
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.
Sign in to file itThink it through
Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.