Geschäftsreglement des Grossen Stadtrates (GR GRSTR)
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 26
Aufgaben 1 Die Geschäftsleitung a. weist den zuständigen Kommissionen oder ausnahmsweise sich selbst die Beratungsgegenstände zur Vorberatung zu, Seite 11/45 b. koordiniert die Arbeiten der Kommissionen und sorgt für die Zusammenarbeit und den gegenseitigen Informationsaustausch zwischen Kommissionen, Fraktionen und Stadtrat, c. bestimmt die Sitzverteilung der Kommissionen nach Fraktionsstärke, d. bereitet die Wahlen vor und legt den Turnus für das Ratspräsidium sowie die Verteilung der Kommissionspräsidien und Kommissionssitze auf die Ratsmitglieder gemäss den Bestimmungen über die Kommissionen fest, e. berät den Antrag auf Einsetzung einer Spezialkommission oder parlamentarischen Untersuchungskommission zuhanden des Grossen Stadtrates vor, f. ist ausserhalb der Ratssitzungen das verfahrensleitende Organ, insbesondere entscheidet sie bei Unklarheiten über Form, Art und Zulässigkeit von parlamentarischen Vorstössen, Bevölkerungsanträgen sowie Anträgen des Kinderparlaments und des Jugendparlaments, g. setzt in Absprache mit dem Stadtrat die Jahressitzungsplanung des Grossen Stadtrates und seiner Kommissionen fest, h. berät die Wahl der Mitglieder der Einbürgerungskommission vor, sofern nicht ausnahmsweise auf eine Vorstellung der Kandidierenden und auf eine Vorberatung verzichtet wird, i. wird bei der Anstellung der Stadtschreiberin oder des Stadtschreibers angehört, j. ist zuständig für alle Aufgaben, die nicht einem anderen Organ zugewiesen sind. 2 Der Grosse Stadtrat kann der Geschäftsleitung weitere Aufgaben übertragen.
Art. 26
Aufgaben 1 Die Geschäftsleitung a. weist den zuständigen Kommissionen oder ausnahmsweise sich selbst die Beratungsgegenstände zur Vorberatung zu, Seite 11/45 b. koordiniert die Arbeiten der Kommissionen und sorgt für die Zusammenarbeit und den gegenseitigen Informationsaustausch zwischen Kommissionen, Fraktionen und Stadtrat, c. bestimmt die Sitzverteilung der Kommissionen nach Fraktionsstärke, d. bereitet die Wahlen vor und legt den Turnus für das Ratspräsidium sowie die Verteilung der Kommissionspräsidien und Kommissionssitze auf die Ratsmitglieder gemäss den Bestimmungen über die Kommissionen fest, e. berät den Antrag auf Einsetzung einer Spezialkommission oder parlamentarischen Untersuchungskommission zuhanden des Grossen Stadtrates vor, f. ist ausserhalb der Ratssitzungen das verfahrensleitende Organ, insbesondere entscheidet sie bei Unklarheiten über Form, Art und Zulässigkeit von parlamentarischen Vorstössen, Bevölkerungsanträgen sowie Anträgen des Kinderparlaments und des Jugendparlaments, g. setzt in Absprache mit dem Stadtrat die Jahressitzungsplanung des Grossen Stadtrates und seiner Kommissionen fest, h. berät die Wahl der Mitglieder der Einbürgerungskommission vor, sofern nicht ausnahmsweise auf eine Vorstellung der Kandidierenden und auf eine Vorberatung verzichtet wird, i. wird bei der Anstellung der Stadtschreiberin oder des Stadtschreibers angehört, j. ist zuständig für alle Aufgaben, die nicht einem anderen Organ zugewiesen sind. 2 Der Grosse Stadtrat kann der Geschäftsleitung weitere Aufgaben übertragen.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.