Propose a change

Geschäftsreglement des Grossen Stadtrates (GR GRSTR)

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 99

Verfahren und Rückzug 1 Bevölkerungsanträge werden im Verfahren der Motion oder bei mangelnder Motionsfähigkeit oder auf ausdrücklichen Wunsch der Antragstellenden im Verfahren des Postulats behandelt. Das Seite 37/45 Dringlichkeitsverfahren für Vorstösse ist anwendbar. Folgende Ausnahmen gelten: a. Bevölkerungsanträge sind von einer Kommission vorzuberaten; b. die Stellungnahme des Stadtrates ist der Vertretung der Antragstellenden innerhalb angemessener Frist vor der Behandlung in der vorberatenden Kommission zuzustellen; c. die Vertretung der Antragstellenden hat das Recht, ihr Anliegen in der vorberatenden Kommission mündlich zu begründen; d. für dringlich erklärte Bevölkerungsanträge muss die Stellungnahme des Stadtrates unter Vorbehalt der Einladungsfrist gemäss Art. 52 Abs. 3 für die nächstfolgende Sitzung der vorberatenden Kommission vorliegen; e. dringlich erklärte Bevölkerungsanträge sind unter Vorbehalt der Einladungsfristen gemäss Art. 67 Abs. 1 an der nächstfolgenden Sitzung des Grossen Stadtrates zu traktandieren. 2 Der Rückzug eines Bevölkerungsantrages kann von der angegebenen Vertretung der beteiligten Stimmberechtigten bis zu Beginn der Ratssitzung erfolgen, an welcher er traktandiert ist. 10. Anträge des Kinderparlaments und des Jugendparlaments

Your change, as a redline

Art. 99

Verfahren und Rückzug 1 Bevölkerungsanträge werden im Verfahren der Motion oder bei mangelnder Motionsfähigkeit oder auf ausdrücklichen Wunsch der Antragstellenden im Verfahren des Postulats behandelt. Das Seite 37/45 Dringlichkeitsverfahren für Vorstösse ist anwendbar. Folgende Ausnahmen gelten: a. Bevölkerungsanträge sind von einer Kommission vorzuberaten; b. die Stellungnahme des Stadtrates ist der Vertretung der Antragstellenden innerhalb angemessener Frist vor der Behandlung in der vorberatenden Kommission zuzustellen; c. die Vertretung der Antragstellenden hat das Recht, ihr Anliegen in der vorberatenden Kommission mündlich zu begründen; d. für dringlich erklärte Bevölkerungsanträge muss die Stellungnahme des Stadtrates unter Vorbehalt der Einladungsfrist gemäss Art. 52 Abs. 3 für die nächstfolgende Sitzung der vorberatenden Kommission vorliegen; e. dringlich erklärte Bevölkerungsanträge sind unter Vorbehalt der Einladungsfristen gemäss Art. 67 Abs. 1 an der nächstfolgenden Sitzung des Grossen Stadtrates zu traktandieren. 2 Der Rückzug eines Bevölkerungsantrages kann von der angegebenen Vertretung der beteiligten Stimmberechtigten bis zu Beginn der Ratssitzung erfolgen, an welcher er traktandiert ist. 10. Anträge des Kinderparlaments und des Jugendparlaments

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.

Sign in to file it

Think it through

Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.

Questions to start with
Think it through
Legal information from the published text, not advice for your case. Check the sources. Find a law · What the register holds