Reglement über die Stützpunktfeuerwehren
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Artikel 9
Alarmordnung und Aufgebot 1 Im Ereignisfall erlässt die Einsatzleiterin oder der Einsatzleiter das Aufgebot der zuständigen Gemeindefeuerwehr oder der zuständigen Betriebsfeuerwehr durch die kantonale Alarmstelle. 2 Reichen die vorhandenen Einsatzkräfte nicht aus, bietet die Einsatzleiterin oder der Einsatzleiter durch die kantonale Alarmstelle unverzüglich zusätzliche Einsatzkräfte auf, in der Regel mit folgender Staffelung: 1. Nachbarfeuerwehr oder Betriebsfeuerwehr 2. die der Gemeinde zugewiesene Stützpunktfeuerwehr 3. weitere verfügbare Gemeinde-, Stützpunkt- oder Betriebsfeuerwehren 3 Sind Sonderausrüstungen für den Einsatz notwendig, fordert die Einsatzleiterin oder der Einsatzleiter diese Einsatzmittel durch die kantonale Alarmstelle bei den Stützpunktfeuerwehren, beim Chemie- oder beim Strahlenwehrstützpunkt an. 4 Bei Chemie- oder Strahlenwehreinsätzen alarmiert die Einsatzleiterin oder der Einsatzleiter unmittelbar nach dem Aufgebot der zuständigen Gemeinde- oder Betriebsfeuerwehr den Pikettoffizier des Chemie- oder Strahlenwehrstützpunkts durch die kantonale Alarmstelle. 5 Im Ereignisfall sind die Einsatzleiterin oder der Einsatzleiter, die Gemeindeführungsstäbe, der kantonale Führungsstab KAFUR, die Kantonspolizei, das Amt für Bevölkerungsschutz und Militär und das Amt für Umweltschutz ermächtigt, die Stützpunktfeuerwehren sowie den Chemie- und den Strahlenwehrstützpunkt durch die kantonale Alarmstelle aufzubieten.
Artikel 9
Alarmordnung und Aufgebot 1 Im Ereignisfall erlässt die Einsatzleiterin oder der Einsatzleiter das Aufgebot der zuständigen Gemeindefeuerwehr oder der zuständigen Betriebsfeuerwehr durch die kantonale Alarmstelle. 2 Reichen die vorhandenen Einsatzkräfte nicht aus, bietet die Einsatzleiterin oder der Einsatzleiter durch die kantonale Alarmstelle unverzüglich zusätzliche Einsatzkräfte auf, in der Regel mit folgender Staffelung: 1. Nachbarfeuerwehr oder Betriebsfeuerwehr 2. die der Gemeinde zugewiesene Stützpunktfeuerwehr 3. weitere verfügbare Gemeinde-, Stützpunkt- oder Betriebsfeuerwehren 3 Sind Sonderausrüstungen für den Einsatz notwendig, fordert die Einsatzleiterin oder der Einsatzleiter diese Einsatzmittel durch die kantonale Alarmstelle bei den Stützpunktfeuerwehren, beim Chemie- oder beim Strahlenwehrstützpunkt an. 4 Bei Chemie- oder Strahlenwehreinsätzen alarmiert die Einsatzleiterin oder der Einsatzleiter unmittelbar nach dem Aufgebot der zuständigen Gemeinde- oder Betriebsfeuerwehr den Pikettoffizier des Chemie- oder Strahlenwehrstützpunkts durch die kantonale Alarmstelle. 5 Im Ereignisfall sind die Einsatzleiterin oder der Einsatzleiter, die Gemeindeführungsstäbe, der kantonale Führungsstab KAFUR, die Kantonspolizei, das Amt für Bevölkerungsschutz und Militär und das Amt für Umweltschutz ermächtigt, die Stützpunktfeuerwehren sowie den Chemie- und den Strahlenwehrstützpunkt durch die kantonale Alarmstelle aufzubieten.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.
Sign in to file it